Wird man für die Pflege von Angehörigen vom Arbeitsamt freigestellt?

5 Antworten

Du kannst bei der Krankenkasse Verhinderungspflege beantragen. Da du aber leider verwand mit deinem Vater bist bekommt ihr nur Gelder in Höhe des Pflegegeldes und das reicht ja auch nicht. Wenn ihr nicht verwandte Personen dafür finden könntet bekommt ihr bis zu 1400 Euro für diesen Fall. Ansonsten kannst du dich zwar freistellen lassen, aber tatsächlich ohne Bezüge. Allerdings solltest du schon den Mindestsatz bekommen in diesem Fall im Rahmen von Sozialhilfe, da du ja wirklich nicht zu Verfügung stehst. Lass dich vom Arbeitsamt beraten, die wissen vielleicht mehr.

froscheee  21.06.2009, 14:51

Auch als Verwandter bekommst Du nicht mehr Geld. Den höheren Satz kann nur der Pflegedienst abrechnen.

Sanja2  21.06.2009, 23:19
@froscheee

vielleicht liest du mal richtig, denn genau das habe ich geschrieben !!!

froscheee  22.06.2009, 15:09
@Sanja2

Ja, Entschuldigung. Mein zweiter Satz gilt allerdings. Neuerdings können zwar auch Privatpersonen andere Leute pflegen und bekommen von der Kasse des Pflegebedürftigen auf Antrag Renteneinzahlungen, aber auch nicht mehr Geld. Es nützt also nichts, wenn der Fragesteller andere private Personen findet.

Sanja2  22.06.2009, 22:34
@froscheee

Hier geht es nicht um das Pflegegeld, sondern um die Verhindungspflege. Dieses Geld bekommst du zusätzlich zu allen anderen Leistungen zur Pflege. Wenn verwandte Personen die Ersatzpflege leisten bekommt man Geld in Höhe vom Pflegegeld, wenn fremde privat Personen einspringen bekommt man eben die ca. 1400 Euro. Das ist immer für ein Jahr und kann eingesetzt werden wenn die Personen die in der Regel die Pflege übernehmen verhindert sind. Dies kann wie in diesem Fall ein Krankenhausaufenthalt sein, aber auch ein Urlaub der Person. Das Geld kann auch stundenweise eingesetzt werden, wenn die pflegende Person sich z.B. mal mit eigenen Freunden treffen will. Es nützt also unter Umständen schon wenn der Fragesteller eine private Person findet. Allerdings wird das nicht den gesamten nötigen Zeitraum finanziell abdecken.

In diesem Fall kannst du wohl kaum freigestellt werden. Aber du kannst "Uraub" beantragen. Bei Demenzerkrankten könntest du zwar für die eine gewisse Zeit laut Gesetz "befristet freigestellt werden", allerdings ohne Anspruch auf Bezüge.

kaum, denn ein Berufstätiger wird dafür ja auch net freigestellt und muss auch sehen wie er klar kömmt

froscheee  21.06.2009, 14:58

Als Arbeitnehmer kann man sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen lassen, um kurtfristig Pflege zu organisieren. Das geschieht allerdings ohne Lohnausgleich.