Wird man für die Pflege von Angehörigen vom Arbeitsamt freigestellt?
Mein Vater ist scherbehindert( Teilweise Lähmung der Gliedmaßen). Meine Mutter pflegt ihn zu Hause. Nun muß sie sich einer Knieoperation unterziehen. Das heißt Krankenhaus und Kur dauern etwa 5 Wochen. Danach ist sie aber auch nicht gleich wieder fit. Mein Vater hat Pflegestufe 1 und Diabetes. Er kann nicht alleine spritzen (Lähmung der Finger) . Ich bin z.Z. leider arbeitslos und hätte die Zeit, die Pflege zu übernehmen. Ein Pflegedienst würde ein mal am Tag kommen zur Zuckerkontrolle. Den Rest müsste ich machen. Kann man sich für diese Zeit vom Arbeitamt freistellen lassen, weil ich dem Arbeitsmarkt dann ja nicht zu Verfügung stehe. Für eine Ganztagespflege reicht das Pflegegeld plus Rente nicht.
5 Antworten
Leider nein. Ehrenamtliche Pflege ist durch § 10 SGB II nicht abgedeckt, nur bei Pflege von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen greifen Ausnahmeregelungen, so das man ab Pflegestufe II nur noch für 6 Std. vermittelbar ist und ab Pflegestufe III gar nicht mehr.
Siehe auch: http://forum.hartz.info/fragen-und-antworten-zu-hartz-iv-f4/einv-bis-juli-09-neuer-sb-neue-einv-t6038.html
Du kannst bei der Krankenkasse Verhinderungspflege beantragen. Da du aber leider verwand mit deinem Vater bist bekommt ihr nur Gelder in Höhe des Pflegegeldes und das reicht ja auch nicht. Wenn ihr nicht verwandte Personen dafür finden könntet bekommt ihr bis zu 1400 Euro für diesen Fall. Ansonsten kannst du dich zwar freistellen lassen, aber tatsächlich ohne Bezüge. Allerdings solltest du schon den Mindestsatz bekommen in diesem Fall im Rahmen von Sozialhilfe, da du ja wirklich nicht zu Verfügung stehst. Lass dich vom Arbeitsamt beraten, die wissen vielleicht mehr.
vielleicht liest du mal richtig, denn genau das habe ich geschrieben !!!
Ja, Entschuldigung. Mein zweiter Satz gilt allerdings. Neuerdings können zwar auch Privatpersonen andere Leute pflegen und bekommen von der Kasse des Pflegebedürftigen auf Antrag Renteneinzahlungen, aber auch nicht mehr Geld. Es nützt also nichts, wenn der Fragesteller andere private Personen findet.
Hier geht es nicht um das Pflegegeld, sondern um die Verhindungspflege. Dieses Geld bekommst du zusätzlich zu allen anderen Leistungen zur Pflege. Wenn verwandte Personen die Ersatzpflege leisten bekommt man Geld in Höhe vom Pflegegeld, wenn fremde privat Personen einspringen bekommt man eben die ca. 1400 Euro. Das ist immer für ein Jahr und kann eingesetzt werden wenn die Personen die in der Regel die Pflege übernehmen verhindert sind. Dies kann wie in diesem Fall ein Krankenhausaufenthalt sein, aber auch ein Urlaub der Person. Das Geld kann auch stundenweise eingesetzt werden, wenn die pflegende Person sich z.B. mal mit eigenen Freunden treffen will. Es nützt also unter Umständen schon wenn der Fragesteller eine private Person findet. Allerdings wird das nicht den gesamten nötigen Zeitraum finanziell abdecken.
In diesem Fall kannst du wohl kaum freigestellt werden. Aber du kannst "Uraub" beantragen. Bei Demenzerkrankten könntest du zwar für die eine gewisse Zeit laut Gesetz "befristet freigestellt werden", allerdings ohne Anspruch auf Bezüge.
würde mich direkt beim amt erkundigen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27164/Navigation/zentral/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html
kaum, denn ein Berufstätiger wird dafür ja auch net freigestellt und muss auch sehen wie er klar kömmt
Als Arbeitnehmer kann man sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen lassen, um kurtfristig Pflege zu organisieren. Das geschieht allerdings ohne Lohnausgleich.
Auch als Verwandter bekommst Du nicht mehr Geld. Den höheren Satz kann nur der Pflegedienst abrechnen.