Wird Fruchtsäurepeeling durch die PKV erstattet?

4 Antworten

Hallo,

am besten den Arzt um einen Kostenvoranschlag bitten (vorher nach den Kosten dafür fragen).

Den Kostenvorabnschlag dann bei der PKV einreichen. Die PKV erstattet im Tarif vorgesehene Leistungen (ggf. abzüglich Selbstbehalt), wenn sie notwendig und wissenschaftlich anerkannt sind.

Meine Vermutung ist, dass die PKV die Behandlung nicht erstatten wird.

Der Arzt kann bei PKV-Tarifen keine Aussage treffen, was erstattet wird. Jede Versicherung und jeder Tarif ist anders.

Gruß

RHW

das hängt von deinem pkv-tarif ab.

Die Frage kann Dir am besten Dein Hautarzt beantworten, der die Behandlung auch durchführt.

Frage doch mal den Versicherer!!!!!! Der kann es dir beantworten.