Wiedereingliederung und Arbeitgeberwechsel

2 Antworten

in sternTv kam mal eine Reportage über sowas, ich weiss jetzt aber nciht mehr ob das eine lücke im gesetzt ist (das heißt da habt ihr einfach pech) oder ob man da was machen kann. Vielleicht würde es sogar gut tun wenn du dich mit einen Anwalt zusammensitzt. Der kennt sich dann sicher damit aus.

Ja aber eins ist Sicher solang er keinen festen Arbeitsvertag hat zahlt die Kasse auc nichts. Aber kann der alte AG einfach wegen Krankheit kündigen?

Danke erstmal für die Antwort. Ja der alte AG darf wegen Krankheit kündigen. Den haben wir ja auch schon abgeschrieben. Das Problem ist, dass der neue AG ihn nicht einstellen kann, weil die KK nicht zahlen will.

Hallo,

eine stufenweise Wiedereingliederung (WE) bei gleichzeitigem arbeitgeberwechsel ist sehr ungewöhnlich. Eine gesetzliche Regelung gibt es für diesen Sonderfall nicht (§ 74 SGB V).

Eine WE ist nur möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen. Die Krankenkassen erstattet in allen Normalfällen dem AG keine Kosten, sondern zahlt weiter Krankengeld. Hat der Arbeitgeber von einer Erstattung der Kosten gesprochen?

Ggf. kann man mit der Krankenkasse argumentieren, wenn der Arbeitgeber entsprechend der Stundenzahl ein anteiliges Gehalt gezahlt. Das wäre eine Kompromissmöglichkeit. Die Krankenkasse zahlt dann die Differenz zum bisherigen Krankengeld. Das Mitglied trägt die Fahrkosten.

Vielleicht hilfreich:

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/

patientenbeauftragte.de/

bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service/buergertelefon.html

Gruß

RHW

Hier noch ein kleiner Link zum Thema Wiedereingliederung ins Arbeitsleben:

http://www.doppelklicker.de/KostenfreiesWeiterbildungsprogrammfuerBerufswiedereinsteigerohne_Leistungsbe.16384.0.html

@orinoco77

Der Link ist von der Handwerkskammer Rheinhessen und bezieht sich auf die Wiedereingliederung nach der Familienpause.