Wie wird ein Arzt Professor?

7 Antworten

Die akademische Leiter beginnt beim Arzt mit dem Dr. med.. Dazu ist eine Doktorarbeit (Dissertation) erforderlich. Wer weiter forscht, kann sich habilitieren und wird zum Dr. med. habil., manche Unis vergeben für die Habilitation auch einen zweiten Doktortitel, die heißen dann Dr. med. Dr. med. habil.. Der nächste Schritt ist die Ernennung durch eine Uni zum Privatdozenten (PD), der Titel lautet dann PD Dr. med. (Dr. med.) habil.. Nach weiteren wissenschaftlichen Leistungen kann die Uni eine Ernennung zum ordentlichen oder außer außerordentlichen Professor aussprechen. Titel: *Prof. Dr. med. (Dr. med.) habil.

Der Profsessorentitel ist altersunabhängig, man braucht halt etwas Zeit. Ich kenne Mediziner, die mit knapp 40 Professor wurden.

DANKE DH

Um Professor zu werden, müssen die Doktoren eine Vielzahl von Forschungsarbeiten und Publikationen vorlegen. Um diese Arbeiten vorzulegen zu können brauchen sie einige Jahre, deshalb das Alter. Unter bestimmten Umständen, bspw. an einer Fachhochschule, können Doktoren auch in eine Proffesur berufen werden.

So hab ich es mir auch vorstellt. Danke DH

Professor kann man auch werden ohne Arzt zu sein. Es gibt ja auch Professoren der mathematik oder ander Fachgebiete. Es ist ein verliehener Titel und den gibt es auch bei jüngeren

Arzt ist ein Beruf. Professor ist ein akademischer Titel. Wenn jemand den Titel Professor führen möchte, muss er folgenden Weg gehen: 1. Abitur, 2. abgeschlossenes Studium, 3. Doktortitel (Promotion), 4. Professorentitel (Habilitation). Das Alter spielt dabei keine Rolle, ich kenne auch ausserordentlich junge Professoren.

Promotion ist nicht notwendig.

Und um Professor zu werden brauchst Du auch nicht zwingend Abitur und Studium.

Für Arzt natürlich schon.

@Mietnormade

Hängt von der jeweiligen Habilitationsordnung des jeweiligen Fachbereichs ab. Wir wollen die Sache aber nicht unnötig verkomplizieren. Es gibt auch ordentliche Professorentitel ohne Studium in Form des Prof.h.c., aber das ist nicht der gängige Weg.

richtig und wie bei allen Profs muss sich der Doktor auf eine Professur bewerben und wird dann zum Prof berufen.

Schon klar. Aber bei Doktor muss man einen erfolgreiche Doktorarbeit schreiben. Und was muss man bei Prof. tun?

@expertin

Eine Habilitationsschrift schreiben, die angenommen wird. Das ist im Prinzip das gleiche, wie eine Doktorarbeit.

@expertin

Der Bewerber reicht einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation unter Angabe des Faches oder Fachgebietes, für welches er die Lehrbefähigung erlangen will, (Habilitationsgesuch) beim Dekan der zuständigen Fakultät der gewählten Universität ein.

Dem Habilitationsgesuch sind üblicherweise beizufügen:

  • die Habilitationsschrift oder gleichwertige wissenschaftliche Veröffentlichungen in jeweils fünf Exemplaren,

  • die Erklärung, dass die Habilitationsschrift und andere vorgelegte wissenschaftliche Arbeiten vom Bewerber selbst und ohne andere als die darin angegebenen Hilfsmittel angefertigt sowie die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche gekennzeichnet wurden, bei gemeinschaftlichen Arbeiten die Angabe, worauf sich die Mitarbeit des Bewerbers erstreckt,

  • ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Bewerbers, nach Möglichkeit unter Beifügung von Sonderdrucken.

  • Forschungsergebnisse, die in noch nicht veröffentlichter Form vorliegen, können ergänzend in Manuskriptform eingereicht werden.

  • ein Lebenslauf, der über den persönlichen und beruflichen Werdegang Auskunft gibt,

  • geeignete Nachweise über die Voraussetzungen (Doktorgrad und wissenschaftliche Tätigkeit), insbesondere das Doktordiplom, die Dissertation und eine Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen Lehrtätigkeit,

  • eine Erklärung über etwaige frühere Habilitationsgesuche an anderen Hochschulen und über deren Ergebnisse,

  • drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag sowie drei Themenvorschläge für die Probevorlesung; die Themenvorschläge können bis zur Entscheidung über die Annahme der Habilitationsschrift vom Bewerber abgeändert werden,

  • eine Erklärung, dass ein an die zuständige Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wurde.

  • Dem Habilitationsgesuch kann ein Vorschlag über drei mögliche Gutachter beigefügt werden. Der Vorschlag begründet keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Habilitation#Habilitationsverfahren))

Man muss einen Doktortitel haben und dann habilitieren. http://www.spotlight.de/zforen/std/m/std-1189507669-490.html