Wie viele Tage kann der Arzt rückwirkend krank schreiben?
Ich habe im Internet gesehen, dass der Arzt bis zu 3 Tage rückwirkend krank schreiben kann. Mir geht es seit Montag nicht gut (Magen-Darm), wollte zu meinem Hausarzt aber er ist im Urlaub (bis morgen) der vertretende Arzt meinte mir ich soll mir Tabletten kaufen und mich ausruhen und da ich noch ein Schulkind bin (16) soll ich nicht zu Schule, weil es ansteckend ist. Meinte aber ich soll zu meinem eigenen Arzt dann nochmal hin wenn er da ist und mir eine Bescheinigung holen und hat mir nichts gegeben, meine Frage wäre jetzt ob das überhaupt geht, weil ich möchte jetzt keine unentschuldigten Fehltage. Ich weiß, dass mich mein Hausarzt für heute rückwirkend krankschreiben kann, aber dann hätte ich noch 2 Tage unentschuldigt :(
PS: Ab dem 3. Tag brauche ich eine ärztliche Bescheinigung (alle in meiner Schule) ansonsten würde meine Mama für mich schreiben.
Danke für die Antworten.
Liebe Grüße, Sophie :)
6 Antworten
Der Arzt kann dich nur an dem Tag krankschreiben, wo er dich gesehen hat.
§ 5 AU-RL - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeitgeregelt.
(3) 1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Es ist gesetzlich geregetl.
Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben- Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit (in deinem Fall, die Schule) vorliegt.
- In Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung jedoch erlaubt. Es muss nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
- Daran sind jedoch ebenfalls Voraussetzungen geknüpft: Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben.
Hallo Sophie ,
Bei Erwachsenen, darf der Arzt auf keinen Fall rückwirkend krank schreiben, deswegen muss man direkt am 1. Tag zum Arzt, egal wie schlecht es einem geht... :-(
Du hättest in diesem Falle zum vertretenden Arzt gehen müssen um Dir eine Krankmeldung geben zu lassen.
Weil Du erst 16 bist, gilt wohl die 3 Tage Regel? immerhin ganz nett. :-)
PS: Du musst generell darauf bestehen eine Krankmeldung ausgestellt zu bekommen.
Wenn es jetzt zu spät ist, kannst Du nur auf Kulanz Deiner Schule oder des Arztes hoffen, aber Du hast kein Recht darauf, dass die Tage angerechnet werden ... :-(
Ich habe es letztes Jahr anders erlebt und ich bin erwachsen. Ich konnte schlicht nicht zum Arzt (freitags), weil es mir so schlecht ging. Darum bin ich erst montags hin. Da Kalendertage zählen, wurde ich 3 Tage rückwirkend krank geschrieben.
Das war das erste Mal, dass ich das ausprobieren mußte. Sonst bin ich immer am ersten Tag sofort hin.
Also, es geht durchaus, aber der Arzt muss es auch glauben.
Ja, bis 3 Tage rückwirkend kann ein Arzt krankschreiben.
Ist aber schon seltsam, dass der Vertretungsarzt das nich selbst gemacht hat.
Tipp: Du kannst auch zu jedem anderen Arzt gehen, wenn die Vertretung sich so komisch Verhält....
An sich schreibt Dich ein Arzt nur ab heute krank - also ab DEM Tag, an dem Du bei ihm erscheinst. Dass der Arzt, der Dich untersucht hat, nicht krank geschrieben hat, wundert mich doch sehr. Aber Du wirst in seinen Unterlagen vermerkt sein, so dass Dein Hausarzt darauf Zugriff hat. Ergo kann der Dich ab DEM Tag krank schreiben, an dem Du beim Arzt warst. Denke ich.
Ja, die Vertretung ist bei uns immer so komisch. Es gibt sogar fälle, da nehmen sie einen nicht einmal zur "Sprechstunde".