Wie sollte man bei Abrechnungsbetrug durch einen Physiotherpeuten reagieren?

2 Antworten

Erst einmal die Rechnung kürzen wegen der nicht durchgeführten Eisbehandlung. Dies dem Therapeuten auch mitteilen, sollte er auf Zahlung bestehen, dann den Rechtsweg einschlagen. Er wird sich sicherlich nicht trauen eine Mahnung wegen zwei nicht ausgeführter Behandlungen zu schicken. Man kann den Sachverhalt noch der KV melden, es wird aber nichts bringen.

Genau so, bin selbst PT und sowas geht nicht.

Gruß S.

Das ist tatsächlich Abrechnungsbetrug.

Leider können Sie nicht nachweisen, dass Sie keine Eisbehandlung bekommen haben. Sie haben ja schließlich dafür unterschrieben.

Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage.

Aber mit Ihrer Unterschrift haben Sie ja bestätigt, dass Sie diese Behandlungen bekommen haben.

Beim nächste Mal auf alles bestehen sonst unterschreiben Sie nicht.

Die Unterschrift können Sie auch nach der Behandlung machen. Leider wollen viele Praxen das nicht. Ist aber Ihr gutes Recht.

Lg Anke (Physiotherapeutin)