Wie lange müssen Ärzte Patientenakten aufbewahren?
Ist es möglich, bei einer immer noch bestehenden Praxis, Unterlagen aus dem Jahr 1977 durch meinen jetzigen Arzt anzufordern und einzusehen ? Diese Idee kam uns jetzt gerade, denn meine Schwester und ich würden gerne mehr über die damaligen Krankheiten unseres Vaters wissen.
4 Antworten
DEin Arzt kann die Unterlagen aus der Praxis anfordern. In der Regel werden Diese 30 Jahre aufbewahrt. Sollte es sich um eine vererbbare Erkrankung (auch bei Krebs) handeln, bekommt ihr sofort Auskunft, da Ihr Familienangehörige seit....LG
Nein, für ambulante Behandlungen nur 10 Jahre.
DH
Egal wie lange die Akten aufgehoben werden müssen, Ihr werdet nichts erfahren. Es sei denn, Ihr habt eine Vollmacht des Vaters, dass dieser den Arzt von seiner Schweigepflicht entbindet.
Unser Vater ist schon 1977 gestorben, die genaue Ursache ist uns aber nicht wirklich bekannt. Unsere Mutter lebt auch nicht wo wir nachfragen könnten.
Das ist bedauerlich, aber abgesehen von der Aufbewahrungsfrist, darf euch der Arzt eh keine Auskunft geben, wenn eurer Vater nicht eine Entbindung von der Schweigepflicht euch gegenüber beim Arzt abgegeben hat.
Eine postume Entbindung von der Schweigepflicht läge auch dann vor, wenn ein mutmaßliches Interesse des Patienten bestehen würde (Kunstfehler, Straftat etc.). Allein die Neugierde von Angehörigen, auch wenn sie noch so gut zu verstehen ist, stellt jedoch keinen Grund zu Herausgabe der Akte dar.
Akten müssen 30 Jahre aufbewahrt werden
Vll. hast du Glück das sie noch was haben. Zu der Zeit gab es allerdings noch keine Computer(Bezahlbare)!
Ja, dass waren noch die guten alten schriftlichen Aufzeichnungen.
DH! 30 Jahre, korrekt! Zumindest was die gesetzliche Aufbewahrungszeit betrifft. In Zukunft wird das länger sein, da die Daten seit vielen Jahren elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Gegebenenfalls würde ich mir bei begründetem Verdacht eine richterliche Verfügung besorgen.