Wie lange ist Kostenübernahme durch Krankenkasse gültig?
Ich wurde vor einiger Zeit ambulant behandelt und habe dafür eine Zusage für Kostenübernahme durch meine Krankenkasse gehabt. Diese Zusage wurde weder seitens der Krankenkasse noch durch mich eingestellt, jedoch wurde die Behandlung unterbrochen, da die Symptome im Griff/ verschwunden waren (darüber gab es jedoch keinen Befund, man geht ja auch nicht nochmal zum Arzt wenn eine Erkältung weg ist). Nun tauchen besagte Symptome wieder auf und ich bräuchte die exakt selbe Behandlung noch einmal.
Frage: Ist die Zusage der Kostenübernahme noch gültig (wie lange), da von keiner Seite bisher EInspruch dagegen kam? Oder muss das neu beantragt werden, obwohl die Behandlung 'offiziell' nie zu Ende ging? Die Lücke beträgt in etwa 2,5 Jahre.
3 Antworten
Die Lücke ist zu groß, als daß man sich auf die vor 2,5 Jahren erteilte Zusage noch stützen könnte. Neu einreichen und gut ist's. Es wird ja derweil keinen Leistungsausschluß für diese Erkrankung/Behandlungsleistung gegeben haben. Und wenn doch, so kriegst Du eine Leistungsverweigerung dann schriftlich und kannst mit dieser Mitteilung immer noch geeignet umgehen, sie z.B. anfechten oder dergleichen.
In der Regel 6 Monate. d.h. hier ist auf jeden Fall ein neuer Antrag zu stellen.
Die Kostenzusage gilt bestenfalls für das Quartal, in dem sie erteilt wurde, Nach zweieinhalb Jahren musst du aufj eden Fall wieder einen neuen Antrag stellen, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die nicht ohnehin im Übernahmekatalog steht.