Wie lang darf ein schulpflichtiges Kind ohne ärzlichen Atest zuhause bleiben?

10 Antworten

Ist ein Kind krank und hat nichts "Ernstes", dann muss es nicht sofort am ersten Tag zum Arzt. Ab dem dritten Fehltag wird ein Attest verlangt. Bei Fieber würde ich eh zum Arzt gehen, bei Husten, Schnupfen, Übelkeit kann man auch noch einen Tag warten und schlafen.

Fehlt ein Kind sehr häufig und ohne Arztbesuch, dann wird bald eine Attestpflicht angekündigt und schließlich ausgesprochen, dann muss ab dem ersten Tag ein Attest gebracht werden.

Hilft das noch immer nicht, wird die amtsärztliche Attestpflicht angekündigt und schließlich ausgesprochen. Werden die Termine hier nicht eingehalten und das Kind fehlt weiterhin, dann kommt es zu einem Bußgeldverfahren, in dem der Lehrer den Eltern eine Vorsätzlichkeit "beweisen" müssen, warum sie das Kind nicht in die Schule schicken.

Hi,

Wann braucht man zusätzlich zur Entschuldigung ein ärztliches Attest?

Nicht jedem ist klar, was mit den in der Baden-Württembergischen Schulbesuchsverordnung erwähnten "zwingenden Gründen", die ein Fernbleiben vom Unterricht rechtfertigen, gemeint ist. Der häufigste und ein vom Gesetz her abgedeckter Grund, nicht zur Schule zu gehen, ist natürlich Krankheit. Bei einer längeren oder auch bei recht häufigen kurzen Fehlzeiten ist es sinnvoll, zusätzlich ein ärztliches Attest einzureichen. Nach Gesetz muss erst ab dem zehnten Fehltag ein ärztliches Attest eine tatsächliche Krankheit bescheinigen. Wenn durch allzu häufiges kurzzeitiges Fehlen Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Entschuldigung bestehen, kann die Schule im Einzelfall auch schon vorher auf eine ärztliche Bescheinigung bestehen.

wenn Du mehr wissen willst siehe Link

http://eltern.t-online.de/entschuldigung-schule/id_43722544/index

Ein Schulkind, das Fieberhat,sollte vom Arzt untersucht werden! Der stellt für die Schule dann ein Attest aus. Muß sein: Schulpflicht!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Bestimmungen dazu sind Ländersache und daher in den jeweiligen Landesschulgesetzen vorhanden.

Es gibt viele Umstände die dabei eine Rolle spielen. Im Falle einer Erkrankung wird der Arzt dir sicher eine entsprechende Krankschreibung, oder ein Attest dazu ausstellen.

Weiterhin gibt es aber ab dem 14. Lebensjahr eine ganze Reihe an Umständen, die es ermöglichen das ein Kind aus anderen Gründen von der Schule befreit wird. Und die Gründe liegen dann weder in einer Krankheit, einer Familiären Ursache, oder einem Umstand, bei dem die Familie Abhilfe schaffen kann / muss.

Ausnahmeregelungen können die Schule und die Eltern / Erziehungsberechtigten in besonderen Fällen zusätzlich vereinbaren. Sofern sie mit dem Landesschulgesetz in Einklang stehen.

so ein schwachsinn. ab dem 14. lj. ändert sich garnix. im gegenteil, bereits ab dem 12. lj. bekommen eltern kein attest mehr, sondern nur noch das kind die krankschreibung. auch 14 jährige erhalten nur dann eine befreiung von der schule, wenn eltern dem zustimmen. zu einer krankschreibung gehört sich einfach der ärztliche nachweise.

Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, kann Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen. Als einzige Fächer gelten für den Religions- und den Sportunterricht gesonderte Regeln für die Befreiung vom Unterricht. Lesen Sie hier, wann und warum Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen kann.

Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern bleiben möchten. Könnte hier jeder über die Unterrichtsbefreiung entscheiden, wie er wollte, wären die Schulklassen wohl oft nur halb voll. Die Schulpflicht beinhaltet jedoch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihrem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen.

Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:

Krankheit und Arztbesuch
Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
Sitzung der Schülervertretung
schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
Heirat in der engsten Familie
Todesfall in der engsten Familie
Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
Besuche von Beratungsstellen oder Behörden

Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien

Erfolgreich aufs Gymnasium Bei einem Antrag auf Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien reagieren Schulleitungen eher negativ. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. In einigen Bundesländern ist eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien durch eine Befreiung vom Unterricht zu verlängern. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn in allen Landesschulgesetzen ist in diesen Fällen eine Geldbuße zu verhängen. Das kann ganz schön teuer werden – für eine eigenmächtige Ferienverlängerung drohen Bußgelder nicht unter 80 € für jeden versäumten Schultag.

Geben Sie Ihren Antrag auf eine Unterrichtsbefreiung zuerst bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab. Er wird prüfen, inwieweit er wirklich gerechtfertigt ist, und ihn dann gegebenenfalls an die Schulleitung weiterreichen. Kalkulieren Sie ein, dass der Vorgang der Befreiung vom Unterricht eine Weile dauern kann, und stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.

Mein Tipp

Für einen Arztbesuch in der Unterrichtszeit stellt Ihrem Kind die jeweilige Praxis gern eine Entschuldigung als Befreiung vom Unterricht aus, die in der Regel von den Schulen auch problemlos akzeptiert wird. Ein gesonderter Antrag auf Unterrichtsbefreiung ist in diesem Falle nicht notwendig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Anlass Ihres Antrags auf Befreiung vom Unterricht wichtig genug ist, dass ihm stattgegeben wird, suchen Sie auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit der Schulleitung.