wie komme ich von der PKK zurück in die GKK. bin 54 Jahre alt.

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Du kommst aus der PKV nur dann raus, wenn Du pflichtversichert wirst. Pflichtversichert wirst Du zum Beispiel, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst (eine einfache Arbeitslosmeldung ohne Alg-Bezug reicht hier genausowenig wie ein Bezug von Arbeitslosengeld2/Hartz4) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung über 450€/Monat aufnimmst und gleichzeitig vorübergehend Dein Gewerbe nachweislich abmeldest. Bist Du dann erst in der GKV, kannst Du Dein Gewerbe wieder anmelden und die Versicherungspflicht beenden, weil Du Dich dann in der GKV freiwillig versichern kannst. Doch Achtung! Dies muss alles vor Deinem 55.Geburtstag geschehen, denn ab dieser Altersgrenze gibt es gar kein Zurck zur GK mehr, auch nicht bei ansonsten vorliegender Versicherungspflicht!

hallo Kunterbunt, danke für deine nachricht,

das dachte ich auch, dass es nur so läuft , bis jetzt. Aber was ist mit denen, die mir geschrieben haben, dass ich, auch wenn ich älter bin als 54, wieder zurück kann, nämlich, wenn ich verheiratet wäre und dann in die Familienversicherung ginge und gleichzeitig kurz meine Praxis (für psychotherapie) abmelde. geht das oder geht das nicht? ich wär dir sehr dankbar, wenn du nochmal antworten würdest.

@Uerdna

und wie lange muss ich dieser versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen? genügt da ein Monat zum Beispiel?

@Uerdna

@kunterbunt......und, wenn ich den versicherungspflichtigen Job habe, muss ich dann die Private kündigen, oder geht das dann automatisch? sorry für meine sicherlich sehr naiven Fragen, wenn ich sie nicht hätte, würd ich sie nicht stellen und drum bin ich froh, dass es euch gibt :-). Menschen , die hier Antworten geben. Ich finde das toll und nehme es dankbar an.

@Uerdna
und, wenn ich den versicherungspflichtigen Job habe, muss ich dann die Private kündigen, oder geht das dann automatisch?

Was automatisch geht ist die Anmeldung Deines Arbeitgebers zur GKV. Ob Du die PKV extra kündigen musst, weiß ich nicht, ich bin nur Experte füt GKV und kenne mich bei PKV weniger aus. Aber ich denke, eine kurze telefonische Anfrage bei Beschäftigungsaufnahme bei der PKV könnte das klären. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass dann keine Kündigung nötig wird, da Versicherungspflicht vorliegt und diese die Versicherungsfreiheit der PKV verdrängt und die Folgekasse (also die gewählte GKV) der Vorkasse Meldung darüber erstattet, aber bitte lieber noch einmal bei der PKV nachfragen.

und wie lange muss ich dieser versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen? genügt da ein Monat zum Beispiel?

Ja, reicht vollkommen aus. Laut §9 SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html) kommt man in die freiwillige Versicherung, wenn man zuvor Mitglied einer gesetzlichen Kasse war. Wielange man dort Mitglied war, spielt keine Rolle. Die Regelung, dass man mindestens 12 Monate gesetzlich versichert gewesen sein muss ist vor einigen Jahren weggefallen.

Aber was ist mit denen, die mir geschrieben haben, dass ich, auch wenn ich älter bin als 54, wieder zurück kann, nämlich, wenn ich verheiratet wäre und dann in die Familienversicherung ginge und gleichzeitig kurz meine Praxis (für psychotherapie) abmelde. geht das oder geht das nicht?

Puh, da muss ich momentan passen, Familienversicherung bearbeite ich seit fast einem Jahr nicht mehr, kann aber heute im Büro mal mein Wissen wieder auffrischen und Dir nochmal schreiben. Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass das über 55 auch nicht geht, kann aber spontan nix dazu finden, was das gesetzlich untermauert, da im §10 SGB V nichts von einer Altersbegrenzung für Ehegatten zu finden ist. Ich melde mich einfach heute abend nochmal.

@Kunterbunt23

aber ich weiß es! Ich bin auf diese Weise mit 59 Jahren zurück in die gesetzliche Versicherung gekommen. Ich habe jahrelang versucht zurück zu kommen, aber niemand konnte mir helfen.

Es hieß immer - du kannst nicht zurück. Ich bin fast verrückt geworden bei dem Gedanken, dass die PKV immer teurer wird. Ja ich habe sogar an den Peditions-Ausschuss des Bundestages geschrieben und nach einem dreivirtel Jahr nur die Antwort bekommen, dass sie mir nicht helfen können.

Es war purer Zufall, dass ein junger Mensch aus der BKK, die mein Vorversicherer war, mir diese Auskunft gegeben hat. Ich bin dorthin um zu betteln - mich wieder aufzunehmen. So schlimm war es für mich!

Ich hab vor Freude geheult. Er sagte, dass das eine Gesetzeslücke ist, die kaum einer kennt.

Ich meine - wenn ich es nicht am eigenen Leibe erfahren hätte, könnte ich das nicht schreiben.

@Uerdna

So, jetzt kann ich auch bestätigen, dass das Alter keine Rolle spielt, wenn man die sonstigen orraussetzungen zur Familienversicherung erfüllt.

Das heißt, Du brauchst:

  • einen Ehepartner oder Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft (=gleichgeschlechtige Ehe), der gesetzlich versichert sein muss- wie, ist egal.
  • Du darfst nicht hauptberuflich selbständig sein
  • Dein eigenes Gesamteinkommen (also alles, auch Miet-u.Zinseinkommen, Renten usw.) darf nicht über derzeit 395,-Euro liegen

Da Du aber aus der PKV kommst und über 55 bist, wird das aehr kritisch geprüft werden, das heißt, Du musst alles nachweisen können: die Gewerbeabmeldung und Dein Einkommen.

Bist Du erstmal in der GKV familienersichert, kannst Du Dich auch selbst wieder freiwillig in der GKV versichern.

Wie komme ich von der PKK zurück in die GKK? ich bin 54 Jahre alt @Kunterbunt23 ich habe noch eine ganz wichtige Frage und für mich wesentlich!! muss ich meine Praxis auch niederlegen für den Zeitraum der versicherungspflichtigen Tätigkeit ( sagen wir mal ein Monat), wenn die Einkünfte meiner Praxis bis jetzt negativ waren? Gibt es da Einkunftsgrenzen? was passiert , wenn ich meine Praxis erstmal nicht niederlege und mich trotzdem anstellen lasse? meine Einkünfte aus der Praxis sind momentan monatlich geringer als das, was ich in dem versicherungspflichtigen Job für einen Monat verdienen würde!!! Ich müsste große Steuerbeträge, die ich mir wegen Abschreibungen von Ausbildungskosten erspart habe nachzahlen , eventuell und das macht mir große Sorge! weil ja, wenn ich meine Praxis abmelde, das dem Finanzamt gemeldet wird. Ich hoffe, du liest diesen Kommentar, weil ich nicht weiß, wie ich dich sonst kontaktieren kann.

@Uerdna

Die Praxis muss nicht vorrübergehend geschlossen bzw. niedergeldegt werden, wenn Du nachweisen kannst, dass Deine bisherige Selbständigkeit nicht (mehr) hauptberuflich ist.

Die Haupt- oder Nebenberuflichkeit wird von der Krankenkasse geprüft, in dem man sich die Anzahl der Wochenarbeitsstunden und die Höhe des Einkommens im Vergleich zur angestellten Tätigkeit anschaut. Überwiegt die angestellte Tätigkeit, dann ist die Selbständigkeit von untergeordneter Bedeutung. Feste Zahlen gibt es nicht, da hat der Gesetzgeber die Krankenkassen alleine da stehen lassen. Es muss eben eindeutig sein und dies muss auch nachweisbar sein.

Kannst Du das Negativeinkommen mit dem letzten Steuerbescheid nachweisen? Überwiegen die Arbeitsstunden der Angestelltentätigkeit eindeutig gegenüber den Arbeitsstunden der Selbständigkeit?

Jeder dieser Fälle wird individuell geprüft in einer Einzelfallentscheidung, daher ist es m.E. für Dich das Wichtigste, dass es wirklich für jeden erkennbar und nachweisbar ist, dass die Selbständigkeit maximal ein Hobby mit Taschengeldcharakter ist und der Lebensunterhalt hauptsächlich aus der Angestelltentätigkeit bestritten wird.

@Kunterbunt23

mein Lebensunterhalt wird momentan hauptsächlich aus einer Unterhaltszahlung bestritten, die 2500 euro monatlich beträgt und diese Zahlungen fallen ab 2018 komplett weg. Mehr Einkünfte habe ich nicht,ausser die spärlichen aus den Einnahmen meiner Praxis, wobei das natürlich nicht hobbymäßig betrieben wird, sondern im Aufbau befindlich und zu meinem Lebensunterhalt beitragen muss, wenn der Unterhalt wegfällt. wie soll ich mich nun verhalten , um aus der PKK rauszukommen? was meinst du?

@Uerdna

Dass der Lebensunterhalt 2018 wegfällt ist nicht releant, denn bis dahin solltest Du in der GKV sein, sonst kommst Du nie wieder dahin zurück. Nur bis zur Vollendung des 55.Lebensjahres (=ein Tag vor dem 55.Geburtatsg) ist die Rückkehr möglich.

Deine Selbständigkeit muss so weit zurück gefahren sien, dass es tatsächlich nur noch Hobby ist. Das heißt: minimale Arbeitsstunden, minimales Arbeitseinkommen.

Vorraussetzung zur Rückkehr zur GKV ist die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, die einkommensmäßig und arbeitsstundenmäßig sehr viel mehr über den Einnahmen und Arbeitsstunden der Selbständigkeit stehen muss. Denn nur dann überwiegt diese und nur wenn die Angestelltentätigkeit überwiegt, bist Du hauptsächlich versicherungspflichtig und nur bei Versicherungspflicht gehts zurück zur GKV und das auch nur vor 55.

ich muss mich mal einhaken. Hier ist ein Fehler aufgetreten. Es ist nur eine ganz kleine Lücke im Gesetz, die dir die Chance gibt zurückzukommen in die Gesetzliche ermöglicht.

Das ist die Möglichkeit wenn man verheiratet ist und in die Famlienversicherung gehen kann. Ich habe damals meine Selbständigkeit aufgegeben und bin in die Familienversicherung gegangen. Ich habe einen Monat Pause gemacht. Schon nach der Anmeldung in der Familienversicherung, hätte ich das Gewerbe wieder aufnehmen können.

Ich war heilfroh, dass ich diese Möglichkeit hatte. Man hat mich mit 55 Jahren überrumpelt in die private Krankenversicherung zu gehen, ohne mir zu sagen, dass ich keine Chence mehr hätte zurück zu gehen.

Als ich merkte, dass mir die private keinen Vorteil brachte und viel teurer wurde, wollte ich zurück. Es gab keine Chance. Wir sind jahrelang gelaufen und haben alles versucht - nichts.

Erst der letzte Versicherungsgeber hörte sich mein Jammern an, verschwand für ein paar Minuten und kam mit der Botschaft wieder, welche Chance ich hätte. Ich hätte ihn umarmen können!

Es tut mir leid, dass diese Chance nicht auf dich zutrifft. Vielleicht heiratest du mal wieder. Dann kannst du diese Möglichkeit auch nutzen.

danke du lieber ! ..vorerst...jetzt bin ich ganz verwirrt und dankbar für eure spontanen und schnellen antworten aber auch!^ das muss ich jetzt erstmal über Nacht absacken lassen... das heisst ja praktisch...wenn ich deine antwort richtig sehe.... dass ich auch, wenn ich über 55 bin, wieder zurück kann...wenn ich wieder heirate! und meine selbstständigkeit nur ein monat ruhen müsste? :-) wer war denn der Versicherer, der dir das sagte? danke vorerst mal :-)

@Uerdna

ich weiß das deshalb so genau, weil ich in der gleichen Situation war wie du. Ich war total kopflos und meine Zukunftsängste waren groß. ich bin sehr krank geworden und konnte nicht mehr arbeiten. ich war auch bei der AOk und bat um Wieder-Aufnahme. Die waren sehr krass. Egal wohin ich ging - ich war chancenlos.

... bis zum dem Moment, als ich die Info bekam, das ich nur bei meinem Vorversicherer aufgenommen werden könnte. Das war die BKK Schäufelen. Mein Mann wollte anrufen - ich aber bestand darauf hinzufahren, weil man von Angesicht zu Angesicht besser handeln kann. Es war ein schwerer Gang, weil ich betteln musste.

Es war ein ganz junger Mann, der sage, er wisse warscheinlich einen Weg und lies uns etwas warten, um die Bestätigung zu bekommen. Als er zurückkam erklärte er uns unsere Chance. Er wies mich auch darauf hin, dass es passieren könne, dass uns die AOK etwas ärgern würde. das war mir aber egal - Hauptsache ein Lichtblick. Wir haben es geschafft und ich würde es am liebsten im Fernsehen veröffentlichen, wie man dieser unmöglichen Situation entkommen kann.

Das ist so weit ich weiß, die einzige Möglichkeit zurück zu kommen - auch wenn du über 55 Jahre alt bist.

Du hast recht, wenn du wieder heiratest, kannst du über diese Möglichkeit zurück kommen in die gesetzliche Versicherung!

Wie gesagt - ich habe es so schaffen können.

Ich bin eine Frau und war auch selbständig

@pitti12

danke dir :-)

Leider ist dir dieser Weg versperrt. Meinem Bruder ging es genauso. Bei ihm ergab sich die Möglichkeit zurück in die 'gesetzliche' erst, als er Sozialhilfe in Anspruch nehmen musste. Als er danach wieder Arbeit fand, stand ihm der Weg in die GKV wieder offen. Meines Wissens ist das der einzige Weg.

Hallo Uerdna , Du hast nur die Chance in die GKK zu wechseln ,wenn Du Dein Gewerbe mindestens 30 Tage abmeldest und erwerbslos bist .Dann kannst Du über die Familienversicherung in die Gesetzliche wechseln .Dein Gewerbe nach 30 Tagen wieder anmelden und dann eine eigene Versicherung in der gesetzlichen als Gewerbetreibender beantragen .Anders hast Du in Deinem Akter keine Chance ,aufgenommen zu werden von der GKK: N.G.

danke für die Antwort. bist du dir mit den 30 Tagen sicher? und über die Familienversicherung kann ich ja nur zurück, wenn ich verheiratet bin. bin ich aber nicht mehr.

@Uerdna

Dann hast Du nur die Möglichkeit der Arbeitslosmeldung.Abmelden des Gewerbes und Arbeitslos melden .Dann bist wegen der Krankenkassenpflicht wieder in der gesetzlichen .Und nach 30 Tagen wieder wenn Du die Krankenkassenmeldung hast ,die Wiederaufnahme mit der Gewerbeanmeldung beim AA wieder abmelden.Und Du gehst dann den weiteren Weg mit der Gkk als Gewerbetreibender . Wurde schon nachgezogen und funktioniert .Einzige Lücke um aus diesem Schlamassel herauszukommen .Eiziger Nachteil die Gebühren für die Ab-und Anmeldungen Deines Gewerbes und einen Monat ruhendes Einkommen Deines Betriebes. N.G.

@xerxes1948

danke, das hört sich gut an. ich denke, du hast da ziemliche Erfahrung und ich kann dem vertrauen, was du rätst. Trotzdem bin ich noch etwas insicher. Eine Frage hätte ich noch dazu. ich beziehe ein Einkommen in Form von Unterhalt monatlich. ändert das etwas an deinem Ratschlag? ich müsste meine Praxis sofort in den nächsten Tagen abmelden und dann sofort zum arbeitsamt und möchte aber ende februar wieder weiterarbeiten. Da habe ich schon einen Termin!! Entschuldige , dass ich so viel frage und dich vielleicht auch noch überfordere damit. ich bin aber ziemlich hilflos momentan und mein größtes Problem ist eben, nie zu wissen, wo und wen ich fragen kann zu meinem Dilemma. Das was du mir rätst, ist wie ein wunderbarer Lichtblick und Hoffnungsschimmer :-) habe aber Angst, etwas falsch zu machen, wenn ich nun spontan losrenne. liebe Grüße

@Uerdna

Und endet dann automatisch meine Mitgliedschaft in der Privaten mit der Abmeldung meiner Praxis und der Arbeitslosmeldung und komme ich dann automatisch in eine Gesetzliche Krankenkasse... ?? tausend Fragen! sorry

@xerxes1948

Kann so nicht funktionieren. Reine Arbeitslosmeldung ohne Alg-Bezug ruft keine Versicherungspflicht hervor und nur bei vorliegender Versicherungspflicht gehts zurück zur GKV. Auch ein Alg2-Bezug (Hartz4) führt nicht zur Versicherungspflicht bei ehemals PKV-Versicherten.

@xerxes1948

hat deine Frau damals Arbeitslosengeld bezogen, in der Zeit, als sie dort gemeldet war? und war sie noch 54 oder schon älter? am liebsten würde ich mit dir telefonieren um mir all das ausführlich erklären zu lassen von euch, aber das wirst du wohl nicht machen wollen? oder ginge das überhaupt auf diesem Portal, Ich bin ganz neu hier, wegen dieses Problems!! und kenn mich noch nicht so aus. Was ist denn ein Kompliment? ich wollte dir auch eins machen, weil ich dachte, da kann man was schreiben, ohne dass es alle lesen können, aber ich habe noch zu wenig Punkte.

@Uerdna

ich weiß jetzt nicht bei wem du angefragt hast, aber ich antworte mal darauf. Ich war 56 Jahre alt als ich in die Private gegangen bin. Ich hätte also schon nicht mehr aufgenommen weren dürfen. Das hat aber den Herrn nicht interessiert. Er dachte nur an sein Geld.

Ich war schon 59, als ich in die Familienversicherung ging. Es ist aber eben nur der kleine Freiraum, den aber keiner kennt.

Das Kompliment brauchst du nur anzunehmen. Möchtest Du eins geben geh auf den Nicknamen und dann kannst du einiges sehen, was du machen kannst. Telefonnummern hier preiszugeben ist nicht ratsam!

Hallo Uerdna,

es gibt Möglichkeiten auch im Alter von über 55 Jahren aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zu gelangen. Wo ein Wille ist dort ist bekanntlich auch ein Weg. Dieser Weg ist jedoch definitiv Steinig!
Jedoch sei dazu zu sagen, dass jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. Wir haben schon einige Mandanten bei dieser Problemlösung begleitet.

Fakt ist, dass eine private Krankenversicherung im Alter nicht bezahlbar ist. Es sei denn man ist Millionär oder Beamter. In 95% der Fälle ist die gesetzliche Krankenkasse selbst als freiwilliges Mitglied im Alter die bessere Alternative zu der privaten Krankenversicherung. Zwar wird man im Rentenalter als freiwilliges Mitglied mit einem Mindesteinkommen von 968,33 Euro (2016) eingestuft. Darauf sind 14,6% zzgl individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse Beitrag mindestens zu zahlen auch wenn die tatsächliche Rente unter diesem „fiktiven“ Mindesteinkommen liegt. So muss ein Rentner, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Einkünfte in Höhe von 2000 Euro hat (Renten, Mieteinahmen, Kapitaleinnahemen etc.) ca. 320 Euro wenn man vereinfacht 16% als kompletten Beitragssatz annimmt. Dazu kommt natürlich noch eine Pflegepflichversicherung in Höhe von 2,55 % bzw 2,8%.

Fazit: In der Regel ist es mit der gesetzlichen schwieriger als mit der privaten in die Altersarmut zu geraten!
Bei fragen helfe ich ihnen gerne privat weiter wo ich kann.

Beste Grüße

Andreas Steiner
Andreas.steiner1960@web.de

Ihr Spezialist für ihre Krankenversicherung