Wie ist der vorgeschriebene Personalschlüssel bei Trachealkanülen-Patienten?

2 Antworten

dazu gibt es keine Vorschriften. Eine Klinik kann so viel oder so wenig Pflegekräfte einsetzten wie sie will. Entscheidet allein die Klinikleitung.

Anders ist es im Heimbereich. Das ist aber Länder-Unterschiedlich geregelt. Suche mal nach "Heim Mindest Personal Verordnung"

Hi. Hatte die Frage selbst mal gestellt, ein Pflegemanager hat sie mir dann beantwortet: Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Schlüssel außer der Aussage, das stets eine Fachkraft zugegen sein muss. Den MindestSchlüssel selbst handeln die Krankenkassen mit deinem Chef aus. Das steht dann in seinem Versorgungsvertrag Außerdem ist es eine Frage der Bezahlung. 8 Wachkomapatienten auf einer Apallikerstation werden geringer bezahlt ( ca. 1800- 3000€ / Pat./Monat) als 5 Beatmete Bewohner einer Intensivpflege-WG ( 10000-17000/Pat./Monat) . die Zahlen hab ich noch schwach in Erinnerung. Auf der Apallikerstation waren es damals bei mir eine FK und ein PH bei 19 Wachkomapatienten. Das geht aber auch, weil dieser Klientel zwangsläufig und tragischerweise recht anspruchslos ist. tagsüber waren es dafür 4-6 Pflegekräfte. Auf einer Intensivpflege-Wg sind's meistens 1FK und 1 PH im ND sowie 3-4 PflegekräftenTagsüber. Da beatmete Patienten wesentlich mehr Zeit zur Pflege und überwachung benötigen gibt es für die mehr Geld von der KK). Somit kann man mehr Personal einstellen als zb ein Pflegeheim. Die meisten Intensivpflegedienste die ich kenne sagen, dass bei dem 4.beatmeten Patineten eine zweite Fchkraft in den Dienst geschickt wird.

Ach ja, ich gehe hier rein von der außerklinischen Perspektive aus. Wies die KH machen weiß ich ni.