Widerspruchsbearbeitungszeit bei der Knappschaft-Krankenkasse?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Über einen Widerspruch soll in einer angemessenen Zeit entschieden werden; dies ist im Sozialrecht ein Zeitraum von max. 3 Monaten.

Konntest du denn überhaupt einen Widerspruch einlegen? Gegen Bescheide von der KK geht doch normalerweise nicht. Da habe ich noch nie was von der rechtlichen Möglichkeit aus Widerspruch gelesen. Abgelehnt ist abgelehnt. - Ruf an dort, und zwar JETZT. 12 Uhr ist Wochenende.

Natürlich kann man gegen eine Ablehnung einer Kur Widerspruch einlegen, innerhalb von 4 Wochen.

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