Widerspruch Krankenkasse

1 Antwort

Der dir empfohlen hat das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, der muss dir ja auch deine Frage beantworten können. Die Krankenkasse ist dafür der erste Ansprechpartner. Wenn du da keine ausreichende Antworten bekommst, dann wende dich besser an einen Anwalt, der sich mit derartigen Verfahren auskennt.