Widerspruch bei Ablehnung Mutter Kind Kur

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Erst mal finde ich es total unverschämt, was deine KK dir da geschrieben hat. Und, du musst ja gar keine Ambulanten maßnahmen gemacht zu haben, da bei mutter-Kind-Kuren das "Ambulant vor Stationär" nicht gilt. Das ist sogar ein Gesetz. Das würde ich der KK erst mal sagen. Dann bitte deinem Arzt er soll dir ein detaliertes Dringlichkeitsattest ausstellen, er soll dort genau reinschreiben, warum du eine Mukikur brauchst. Sonst melde dich bei:

www.mukiku.de

Wende Dich an eine Caritasberatungsstelle. Die kriegen das für Dich durch. Zunächst lehnen die Kassen immer erst ab. Lass den Widerspruch von denen verfassen. Aber mal ganz im Ernst, überdenke das zweite Kind zu bekommen, wenn es Dir wirklich dauerhaft besser geht. Das nun einzuplanen ist tatsächlich gezielter Wahnsinn.

Nein, 1. wird nicht "immer" abgelehnt, es sind oft bestimmte Kassen, die das tun (bspw. die KKH) und 2. ist sie bereits in den Widerspruch gegangen. Jetzt ist nur noch eine Klage gegen den Bescheid möglich. Im Übrigen finde ich die Argumente der KK nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich kann nicht einerseits Überlastung mit dem Kind geltend machen, andererseits aber eine Kinderwunschbehandlung wegen eines zweiten Kindes vornehmen lassen. Das beißt sich in der Tat.

@Sommerkatze

Das der Widerspruch selbst abgelehnt wurde, hab ich überlesen. UNd die gesetzlichen lehnen tatsächlich in den meisten Fällen Kuren ab (laut Info der Caritas).

Mit damales 5 Kindern, ganztägiger Berufstätigkeit, einem alkohokranken Mann, dem entsprechend angegriffener Ehe und völlig fertig mit den Nerven wurde mir eine Kur abgelehnt. Leider war ich zu "müde", um mich dagegen zu wehren. Tipps habe ich dem entsprechend keine, aber ich finde das einfach nur doof! Setz das durch!!!

Die Krankenkasse hat doch Recht. Und wenn Du es jetzt schon nicht schaffst, alles auf die Reihe zu kriegen, dann solltest Du Dir das mit dem zweiten Kind auch überlegen - es wird nicht einfacher!

Wenn Du schon einen Widerspruchsbescheid hast, dann lass die Klagefrist nicht verstreichen sonst wird der Bescheid rechtskräftig!

Der Hinweis mit der Beratungsstelle ist gut - die können Dir ggf. auch bei der Klagebegründung helfen. M.E. sind immer noch die Sozialgerichte zuständig - eine Klage ist gerichtsgebührenfrei und Du brauchst keinen Anwalt. Dort besteht Amtsermittlungspflicht, d.h. das Gericht wird ev. die behandelnden Ärzte etc. anschreiben.