Widerruf der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse?

2 Antworten

Du kannst jederzeit die neue Mitgliedschaft widerrufen, wenn es noch vor dem Beginn ist.

Erst wenn der alten Kasse die Meldung der Folgekasse gemeldet wird, ist die dortige bis dato noch schwebende Kündigung auch rechtswirksam.

Liegt der bisherigen Kasse keine Folgebescheinigung vor, wird die dortige schwebende Kündigung rechtsunwirksam und Du bleibst dort versichert.

Willst Du nicht dort sondern anderswo versichert sein, dann hol Die eine Mitgliedsbescheinigung Deiner neuen Wahl und leg die Deiner bisherigen Kasse vor. Somit wäre der Kassenwechsel mit neuer Kasse wirksam.

Du kannst normal kündigen. Wenn eine andere Kasse dich aufnimmt, nur dann.

Es gibt eine Versicherungspflicht, daher ist eine Kündigung nur dann möglich wenn eine andere Kasse den Versicherungsschutz weiterführt.

Es geht mir ja nicht um eine normale Kündigung, sondern den Widerruf, da ich zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht über die Beitragserhöhung bescheid gewusst haben konnte. Da ich sowieso bis Ende Januar noch versichert bin, verletzt das ja die Versicherungspflicht nicht. Ich habe ja eine andere Kasse, bei der ich mich ab Februar versichern möchte.