Werden Brücken,Kronen etc. für die Zähne unter 18 von der Krankenkasse übernommen?

6 Antworten

Hallo,

es gelten die selben Regelungen wie bei Erwachsenen.

Je nach Zahnsituationen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse einen bestimmten Festzuschuss. Wenn man seit dem 12. Geburtstag nachweislich (bonusheft!) jedes Kalenderhalbjahr (ab dem 18. Geburtstag: jedes Kalenderjahr) beim Zahnarzt war, zahlt die Krankenkasse einen höheren Zuschuss.

Wenn die Bruttoeinnahmen der ganzen Familie unterdurchschnittlich ist, kann es auf Antrag bei der Krankenkasse auch einen höheren Zuschuss geben.

Bei privaten Krankenversicherungen ist der gewählte Tarif maßgebend (kann günstiger oder ungünstiger als bei den gesetzlichen Krankenkassen sein).

Gruß

RHW

Die Krankenkasse zahlt wie bei Patienten über 18 einen Festzuschuss. Allerdings werden Kronen unter 18 von den meisten Zahnärzten nicht gerne gemacht, da das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist.

Wie kommt es denn, dass du schon Zahnersatz brauchst? Ist dir ein Unfall passiert? Dann gelten da ggf. andere Regeln.

Ja, sie beteiligt sich an den Kosten. Solltest Du bis heute nicht regelmäßig Deine Zahnazrztkontrollen durchgeführt hast, mit Dokumentation im Bonusheft, wirst Du wohl größten Anteil aus "eigener Tasche" bezahlen müssen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendigen Zahnersatz. Bei Jugendlichen, die Zahnersatz benötigen, dürfte das nur als Unfallfolge anerkannt werden.

warum soll unter 18 Jahren schon was gemacht werden? hast du Unfallschäden? oder hast du keine Zahnpflege betrieben? bei fehlender Zahnhygiene kann die Kasse eine Kostenübernahme ablehnen.