Werden Bewusstlose mit Atmung vom Rettungsdienst intubiert?

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Das kommt wie so oft darauf an. 

Zunächst müsste man herausfinden, was der Grund der Bewusstlosigkeit ist. Liegt eine Unterzuckerung zugrunde, würde man eher Glucose geben und den Patienten so aufklaren lassen. Eine Intubation kann dann vermieden werden. Ähnliches gilt z.B. für die Intoxikation mit Benzodiazepinen, die mittels Gegengift unwirksam gemacht werden können. 

Wichtig für die Intubationsentscheidung ist letztlich, in welchem Umfang die Schutzreflexe noch erhalten sind. Ein schwer alkoholisierter Mensch, der noch adäquat hustet und Speichel schluckt, muss nicht intubiert werden. Sind die Schutzreflexe jedoch erkennbar eingeschränkt, drohen tatsächlich Komplikationen durch die von dir angesprochene Aspiration, gleichzeitig muss man jedoch auch davon ausgehen, dass die Störung stark genug ist, um den Atemantrieb selbst zu beeinträchtigen. Auch, wenn man es von außen dann vielleicht nicht bemerkt, drohen dann Unterversorgung mit Sauerstoff und ein gefährliches Ansteigen des CO2-Spiegels im Blut.

Bestimmte Krankheitsbilder fordern seitens der Leitlinien außerdem die Intuvation. Der Klassiker ist hier das Schädel-Hirn-Trauma mit einer erheblichen Bewusstseinseinschränkung (Glasgow Coma Scale kleiner 9, wenn dir das was sagt). 

Also zusammengefasst: bei erhaltener Atmung unter Bewusstlosigkeit mit beeinträchtigen Schutzreflexen oder bei bestimmten Krankheitsbildern wie SHT gehört der Patient eher intubiert. Bei erhaltenen Schutzreflexen oder bei reversiblen Ursache gehört der Patient nicht zwingend intubiert.

Nein, was soll das für einen Sinn haben? Das tritt nur ein, wenn die Atmung ausbleibt.

das ist was anderes als Bewusstlos

Die Entscheidung über eine Intubation obliegt dem Notarzt bzw. dem medizinisch höchstqualifizierten vor Ort. Üblicherweise entscheidet der Notarzt nach seinem Eintreffen über eine Intubation, sollte dieser nicht rechtzeitig eintreffen und die Intubation ist die einzig verlässliche Sicherung der Atemwege, kann es auch ein Notfallsanitäter oder Rettungsassistent in "Notkompetenz". In der Regel verbleibt ein Rettungsdienstmitarbeiter unter ständiger Absaugbereitschaft am Kopf des Patienten, ein Guedel- oder Wendeltubus verhindert ein zurückfallen des Zugengrundes, bietet jedoch keinen Aspirationsschutz. Auf jeden Fall intubiert und beatmet, wird bei ansonsten nicht beherrschbarer Ateminsuffizienz, wenn sich die Atemwege anders nicht sichern lassen und wenn eine Notfallnarkose erforderlich ist. 

das ist mit Ja zu Beantworten, wenn der Verletzte nämlich nicht in der Seitenlage zum KKH transportiert werden kann

Das kann man  nicht klar mit Nein oder Ja beantworten. Es hängt wie immer vom Einzelfall und dem Grund der Bewustlosigkeit ab und ist letztendlich eine Ermessensentscheidung des Arztes.

Eine Bewustlosigkeit nach einem schweren Schädelhirntrauma ist zB. klar eine Indikation für Intubation, aber bei einer Bewustlosigkeit aufgrund einer Alkoholvergiftung oder einer einfachen Kreislaufdisregulation ist i.d.R. keine Intubation erfoderlich.