Wer zahlt Lohnausfall, wenn Tagesmutter krank oder deren Kind

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Liebe IggyWillsWissen!

Ich bin selbst Tagesmutter, und deine Frage trifft ein ganz blödes Problem!

Also: Du hast mit deiner Tagesmutter einen Vertrag geschlossen. Dazu habt ihr euch lange zusammengesetzt und euch über Eventualitäten wie diese auseinandergesetzt. In meinem Mustervertrag vom Jugendamt steht dazu folgendes:

"Ausgefallene Betreuungszeiten, die auf ein Verschulden der Tagespflegeperson zurückzuführen sind, kommen mit .....Euro pro Std./Tag zum Abzug..."

Und: " Ist die Tagespflegeperson mehr als ......Betreuungstage im Jahr krank, gilt folgende Vereinbarung: a) Eine Kürzung des Betreuungsgeldes / Betriebsausgaben wird nicht vorgenommen. b) Kürzung des Betreuungsgeldes um .....Euro pro Std. / Tag; der Betriebsausgaben um .....Euro pr Std. / Tag. c) Sonstige Vereinbarungen.

In meinem Mustervertrag von Laufstall.de steht z.B. das bei Ausfall der Tagesmutter die Eltern ihr Kind selbst bertreuen müssen. Oder die Oma.

Über irgendetwas müsst ihr doch gesprochen haben? Guck doch mal in deinen Vertrag.

Ich selber bin, wie übrigens meine Kolleginnen auch, auch wenn ich krank bin, nie krank. D.h., ich schleppe mich so durch den Tag. Weil ich ja das Problem der Eltern kenne, dass sie sonst nicht wissen, wohin mit dem Kind, und sich selber freinehmen müssen. Ich rufe allerdings die Eltern am Abend vorher an, und sage, dass ich krank / ansteckend bin. Dann können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bringen wollen. Mein Durchschnitt sind 2-3 Krankheitstage im Jahr, an denen ich wirklich nicht arbeiten kann, weil ich Migräne habe. Und dafür hatten bis jetzt alle Eltern vollstes Verständnis!

Die meisten Tagesmütter haben logischerweise keine Krankheitsvertretung, weil ja das Kleinkind an die fremde Person gewöhnt sein muss. Du kannst dein Kleinkind nicht stundenlang bei einer ihm fremden Person lassen, das arme Ding schreit sich weg vor Angst!!! Meine Kollegin und ich wollen uns aus diesem Grund zusammentun, weil wir dann wenigstens gegenseitig Urlaubs- und Krankheitsvertretng machen könnten. Wir mussten feststellen, dass uns das Jugendamt dabei mächtig Steie in den Weg legt!!! Z.B. würden unsere bis zu 10 Kinder ja eine für diese Altersgruppe unzumutbar große Gruppe darstellen, und das könnten sie nicht befürworten. Dabei haben meine Kollegin und ich nur je 2 bzw. 3 Kinder. Das bedeutet aber, dass das Jugendamt den Eltern keine Zuschüsse mehr zahlt, weil es das ja nicht befürwortet....! Zweitens ist angeblich vorschrift, dass das Haus 2 getrennte Eingänge haben muss, für jede Tagesmutter einen, weil jede ja nur 5 Kinder haben darf. Die Logik dahinter haben wir auch nicht verstanden, aber wir müssen nur einen Mauerdurchbruch machen.... Von diesen idiotischen Vorschriften gibt es noch mehr. Wären die nicht, hätten sicherlich viel mehr Kolleginnen eine an die Kinder gewöhnte Krankheitsvertretung!

Frage: Was soll die Tagesmutter denn deiner Meinung nach machen, wenn das eigene Kind krak ist? Schließen oder das kranke Kind wie immer zu den anderen lassen?? Die Eltern wünschen sich doch immer, dass die Tagesmutter eigene Kinder und damit ERfahrung hat. Kinder werden nun mal aber ca. 10 x im Jahr krank, das weißt du doch auch von deinem. Die Alternative zu einem Kind mit Bronchitis wäre schließen. Das will ja auch keiner. Und geht dein Kind erst mal in den Kindergarten, ist es auch dort umgeben von anderen Kindern, die es laufend anhusten und anniesen! Dort wird dein Kind, wenn es krank ist, sogar nach Hause geschickt. Wir Tagesmütter nehmen dein erkältetes Kind auch dann noch. Es sei denn, es hat hohes Fieber.

Ich verstehe aber auch deine Situation. Irgendwann sind ja die läppischen 5 Tage im Jahr für "Kind ist krank" aufgebraucht, und Urlaub ist kostbar... Hast du denn keine Oma, gut mit dem Kind bekannte Nachbarin o.ä., wenn deine Tagesmutter schließen muss? Das Jugendamt wird dir , wie hier einer vorschlug, vermutlich auch nichts anderes sagen können, denn an einer Krankheit ist ja niemand "schuld". Es sei denn, deine Tagesmutter schließt jede Woche 3 Mal. Dann solltest du dir vielleicht eine andere Suchen. Aber nur vielleicht, weil es für dein Kind eine Strapaze bedeuten würde, sich wieder irgendwo anders neu einzugewöhnen.

Gib dein Kind doch ruhig dorthin, auch wenn ihr Kind krank ist. Es klingt in deinen Ohren vielleicht grausam, aber es trainiert ja sowieso sein Immunsystem. Unter eine Glasglocke kannst du es nicht stecken. Mit Bronchitis kann es sich genausogut auf der Straße anstecken. Das Kind der Tagesmutter hat doch nicht Pest oder Cholera!

Tut mir sehr leid wegen deines Urlaubs... Ist ernst gemeint.

LG und keine Sorge vor hustenden Kindern! Deine Sozialpädagogische Assisentin und Tagesmutter seit 10 Jahren

Vielen Dank für die hilfreiche und ausführliche Antwort.

Selbstverständlich kommt eine Beschwerde beim Jugendamt nicht in Frage, wie es andere empfohlen haben. Wenn es soweit ist, dann wäre auch das Vertrauensverhältnis soweit gestört, dass auch das Kind dort nicht mehr hin könnte.

Meine Frage zielte ja in erster Linie darauf ab, ob auch die KV zahlt, wenn z.B. die Tagesmutter krank ist. Aber richtig, mal sehen, was genau im Vertrag geregelt ist.

Zu Punkt 3.: Nein, die Glashaube ist nicht gut. Das stimmt natürlich. Vielleicht sollte ich da auch lockerer sein. Doch wenn mans gerade erst hinter sich hat und das Kind der TM eben nicht nur hustet sondern auch noch seid 5 Tagen Fieber hat, dann ist das mir doch zu viel des Guten. Gleichzeitig ist das tatsächlich, wie du gesagt hast, eine blöde Situation: Natürlich muss sie mit den eigenen Kindern auch irgendwo hin. Doch statt die Verantwortung in die Hände der Eltern zu legen könnte ja auch sie sich um eine Betreuung (Oma, Schwester, wer-auch-immer) kümmern, oder eben ihr Mann mal zu Hause bleiben. Bei den anderen muss es ja ebenfalls gehen. Aber darauf ziele meine Frage nicht ab, das muss einfach mal so angesprochen werden. Da kann hier ohne hin keiner was dazu sagen - und soll es auch nicht.

Theoretisch steht ja immer auch eine "Ersatztagesmutter" zur Verfügung. Aber das ist, wie du schon gesagt hast, Unsinn. Da kann ich das Kind auch den Tag über in der Bushaltestelle abgeben. Das bringt gar nichts.

Vielen Dank und lieben Gruß!

hallo,

5 tage zahlt das Amt, dann muss privat versichert werden. Die GKV zahlt ab 43 Tag 70% des Bruttoeinkommens, wenn vereinbart. Privat ist ab 8. Tag möglich.

beste grüsse

dickie59

Eine private Krankentagegeldversicherung tritt dafür überhaupt nicht ein. Die kennt auch nicht das Krankengeld für erkrankte Kinder. Kinder können mit diesen Tarifen auch nicht selbst versichert werden. Das Tagegeld ist immer an einem Verdienstausfall gebunden.

Das ist dann schlicht und einfach dein "Privatvergnügen", bzw. Dein Urlaub. Nicht alles im Leben lässt sich auf andere Schultern packen.

Ja, soweit habe ich ja auch kein Problem damit. In 5 Wochen ganze 3 Wochen sind aber schon jenseits des Privatvergnügens und langsam wird es auch schwer bzw. kaum erklärbar/vertretbar... Das Problem ist, dass es ab einem bestimmten Punkt auch existenzgefährdend wird - wenn z.B. einer selbständig tätig ist.

Danke, I.

@IggyWillsWissen

dass es ab einem bestimmten Punkt auch existenzgefährdend wird - wenn z.B. einer selbständig tätig ist.

Das mag ja sein, aber entweder versichert man sich für viel Geld gegen diese finanziellen Risiken oder muss damit leben. Das Leben ist nun mal "lebensgefährlich" und mit Höhen und Tiefen gespickt.

@baindl

Ich wollte nur wissen, was es da so für Möglichkeiten gibt, oftmals weiß man ja etwas einfach nicht. Vielen Dank für die Antwort, und für die tolle zusätzliche Weisheit vom harten Leben. Da atme ich gleich viel freier... :)

Hallo,

mit der Tagesmutter wurde ein privater Vertrag geschlossen. Es gelten die dort vereinbarten Regeln. Ggf. klären, ob Tagesmutter und Eltern entsprechende Regelnb ergänzen.

Beim 3. Punkt würde ich beim Jugendamt nachfragen. Die Jugendämter kontrollieren m.W. die Tagesmütter.

Die Krankenkase zahlt in keiner der 3 Konstellationen.

Gruß

RHW

Die gesetzliche Krankenkase zahlt bei Erkrankung des Kindes für maximal 10 Tage pro Kind pro Kalenderjahr Krankengeld, insgesamt (bei mehreren Kindern) für maximal 25 Tage. Alleinerziehende erhalten 20, bzw. 50 Tage. Verheiratete können ggf. den Anspruch des Vaters auf die Mutter übertragen. Einzelheiten: § 45 SGB V

Krankengeld erhält der erziehende Elternteil nur bei Erkrankung des eigenen Kindes. Ist das Kind der Tagesmutter krank, kann diese ja ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen. SIE muss dann für Ersatz sorgen oder den Ausfall bezahlen.

Wenn ein absoluter Noftall vorliegt, muss man mit dem eigenen Arbeitgeber eben unbezahlten Urlaub vereinbaren. Wenn das nicht mehrmals im Jahr passiert, dürfte das wohl kein Problem darstellen.