Wer kennt das Problem : Pfusch vom Zahnarzt?

2 Antworten

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Ich empfehle dir dich an diese Kanzlei zu wenden:



WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel.: 0221 / 951 563 0
Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de


Die haben auch einen Youtube Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAw

Go4Run  30.07.2016, 13:15

Danke für den Stern :)

Wurde denn mal kontrolliert, ob die Zähne UNTER den Kronen gesund und frei von Karies und Entzündungen sind?

Nicht immer ist unsachgemäße Arbeit des Zahnarztes Grund, für den Verlust einer Krone. Häufig "verliert" der Zahn die Krone, weil mit dem Zahn etwas nicht stimmt.

Du kannst Dich jedoch auch an Deine Krankenkasse wenden und dort die Sachlage erörtern.

Die Fristen für die Gewährleistung sind wohl abgelaufen?!

osito80 
Fragesteller
 21.07.2016, 15:44

offensichtlich, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, nicht. Vor der Zahnersatz eingesetzt wurde hat die Krankenkasse ein Planungsgutachten beauftragt. Der Gutachter hat damals, vor ca. 3 Jahren, genau dies bemängelt. Daraufhin hat der Zahnarzt einen neuen HKP erstellt und für die Behandlung des Zahnfleisches und -knochen nur Antibiothika ( hatte damals entsprechende Schmerzen) verschrieben. Als dann auf dem Röntgenbild nix mehr zu sehen war ( 2 Wochen später) hat er die Kronen aufgesetzt...  Wie ich später von einer Assistentin, die mittlerweile nicht mehr in der Praxis arbeitet, erfuhr muss in einem solchen Fall mindestens ein halbes Jahr abgewartet werden um sicher zu gehen, dass wirklich alle Entzündungsherde und Karies verschwunden ist.

Nachdem man mir beim dritten mal die Kulanzleistung verweigert hat und sagte , das sei jetzt ein neuer ganz anderer Behandlungsfall, weil auf dem Röntgenbild genau an der selben Stelle, bei den selben Zähnen die Entzündungen ca. 1  1/2 Jahre später wieder auftauchten... 

Also bei der Krankenkasse angerufen, Formular wegen möglicher Behandlungsfehler ausgefüllt , Mängelgutachten wurde genehmigt und beauftragt. Gutachten sagt, Neuanfertigung erforderlich, nachdem die Zähne unten behandelt worden ( mangelhafte Wurzelfüllung und Entzündungen) sind.  Folge : Krankenkasse will von mir Festzuschuss zurück, den ich zusammen mit dem Eigenanteil ggf.  zivilrechtlich einklagen soll.

gütliche Einigung mit ZA nicht möglich. Gespräch beim Anwalt : Die rechtliche Geltendmachung von den Behandlungskosten, Schmerzensgeld  kostet mindestens soviel wie die gezahlten Behandlungskosten. Wegen Gerichtsgutachten,Anwaltskosten ect. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht....

Also geb ich das Geld lieber gleich für neue Zähne aus....