Welcher Arzt schreibt einen länger als 3 Wochen krank?

8 Antworten

zum hausarzt oder zur gyn. gehen überweisung für eineschnelle psychiatrische intervention bekommen, muss sich der hausarzt kümmern und das einleiten, wenn du aber schlimm dran bist, kannst du auch allein zu einem psychiater gehen und ihm schildern warum es dir so schlecht geht

Es verlangt ja niemand von Dir, daß Du die AU-Bescheinigung persönlich dort vorbeibringst. Aber per Post oder Bote (kann ja ein Bekannter sein) hätte es eigentlich möglich sein müssen, Du lagst ja nicht im Koma. (Ich weiß, man hat dann andere Dinge im Kopf - aber das ist nun mal nicht das Problem des Arbeitgebers.)

vom Hausarzt zu Psychologen überweisen lassen, der macht das dann.

Während des stationären Aufenthaltes braucht man keine AU und es gibt auch kein solches AU-Verfahren: das KH gibt Meldung an die K-Kasse und der Arbeitsgeber wird von der K-Kasse informiert. Die Tage nach Entlassung können daher nur wegfallen, falls du da die AU nicht rechtzeitig abgegeben hast. u.U. kann der Hausarzt die AU von Woche zu Woche verlängern, aber 3 Wochen aufeinmal wird auch kein Facharzt ausstellen können.

''jetzt hat man mir mitgeteilt, dass mir der Urlaub NICHT gutgeschrieben wird, weil ich die Bescheinigung zu spät eingereicht habe.''

Meines Erachtens unberechtigterweise.

  • die Entgeltfortzahlung kann bei Nachreichung nicht verweigert werden (im Umkehrschluss zu § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz)

  • und das Bundesurlaubsgesetz § 9 schreibt für das ärztliche Zeugnis gar keine Frist vor.

Aber steht nicht auch in jedem Arbeitsvertrag (bzw. sogar im Gesetz), daß die AU-Bescheinigung spätestens am dritten Tag beim AG vorzuliegen hat? Und wenn sie das nicht tut, kann der AG das doch als unbezahlten Urlaub "abrechnen".

Vielleicht mal bei der Krankenkasse nachfragen, die müßten das eigentlich genau wissen.

@ErsterSchnee

''Und wenn sie das nicht tut, kann der AG das doch als unbezahlten Urlaub "abrechnen".''

Nö. Das steht nicht im Gesetz. Er kann lediglich die Entgeltfotzahlung verweigern, solange keine AU vorliegt. http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22686.htm

Im obigen Fall wurde ja die AU vorgelegt, nur eben später.