welche fahrtkosten übernimmt die krankenkasse?

3 Antworten

die fahrkosten zum vorgespräch werden nur dann übernommen, wenn das vorgespräch eine vorstationäre behandlung behandlung ist. die findet innerhalb von 5 tagen vor der aufnahme in die stationäre behandlung nach. maßgeblich ist hier zusätzlich ob der arzt die behandlung als vorstationär angibt, denn sagt der arzt auch innerhalb der 5 tage vor der stationären behandlung dass es "nur ambulant ist" hast du keinen anspruch auf fahrkosten.

das gleiche gilt für die nachstationäre behandlung ( 3 x innerhalb von 14 tagen nach der entlassung aus der stationären behandlung, allerdings nur dann, wenn es sich tatsächlich um eine nachstationäre behandlung und nicht um eine ambulante behandlung handelt. )

Fahrkosten zur stationären Behandlung übernimmt die Krankenkasse. Zu Vorgesprächen nur, wenn sie in ienem engen zeitlichen Rahmen zur Aufnahme stehen (5 Tage vorher) und 14 nach einer stationären Behandlung.

Ich meine ja ,am besten Anrufen und nachfragen.