Wasserschaden durch WC - haftet hier die Gebäudeversicherung?

6 Antworten

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müsste schon aber sofort ein trockengerät um grösseren schaden zu verhindern verleih und strom zahlt meist auch versicherung

DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael

ja, definitiv

DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael

Bei uns ist das so,das Wasserschaden innerhalb der Wand der Vermieter haftet.Alles waas ausserhalb passiert ist haftet man selbst. G.Hannibee

DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael

Da das Wasser nicht aus einem Rohrsystem gedrungen ist, sondern lediglich aus deiner undichten Toillette ,ist die Gebäudehaftpflicht dafür nicht zuständig, die zahlt auch nur für Schäden, die am Gebäude entstanden sind .Aber die Hausratversicherung sollte zuständig sein.

Ich würde diesen Schaden einfach bei der Versicherung melden, die können immer noch ablehnen.

http://www.bild.de/BILD/infos/hausratversicherung/fragen/hausratversicherung-wasserschaden.html

DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael

der fall ist versichert

DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael