Was tun bei "Ärztepfusch" beim Hautarzt, mit üblen Nachfolgen?

11 Antworten

Hallo,

du mußt dir einen Anwalt aussuchen, der sich auf Kunstfehler / Medizinrecht spezialisiert hat.

Hier einen HInweis:

https://www.google.de/search?q=Anw%C3%A4lte+spezialisiert+auf+%C3%84rztekunstfehler&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=3AJ8VSGEs7EB_fmDoAg

Wahrscheinlich wirst du einen Gutachten brauchen. Du solltest dir einen Gutachter aussuchen, welcher vereidigt ist und einen guten Ruf genießt.

Ein Gutachten kann auch vom Gericht bestellt werden, aber du weißt dann nicht, bei wem du "landest" in dem Falle.

Aber bevor du mit dieser Prozedur anfängst, mußt du wissen, daß das Ganze dir einige Tausend Euros kosten kann. Das Gutachten alleine kann mehrere Hundert Euros bis Tausende von Euros kosten (insbesondere wenn du zwei Gutachten brauchst : 1. die hässliche Narbe und 2. die psychologischen Probleme.

Du mußt gute Nerven und viel Ausdauer haben !

Emmy


Offenbar hast  Du idyllische Vorstellungen von dem Ablauf einer Entschädigungsforderung. Der Arzt reicht Dein Anspruchsschreiben an seinen Haftpflichtversicherer weiter und der setzt all seine Spezialisten daran um Dir nachzuweisen, daß Dir kein einziger Cent zusteht. Wenn Du dennoch Ansprüche geltend machen willst bist Du es, der die Klage einreichen und wegen der Kosten in Vorlage treten muß.

Was ich an Deiner Sachverhaltsschilderung zum Beispiel merkwürdig finde ist, daß uns zur Größe der betreffenden Stelle und zum genauen Ort keine Angaben gemacht werden. Zudem scheinst Du Dich wegen der Folgen nicht in ärztliche Behandlung begeben zu haben. Wieso eigentlich nicht?  Das wird man Dir auf jeden Fall entgegen halten und es dürfte Dir angesichts solcher Unterlassungen schwer fallen, Schmerzensgeld beanspruchen zu können.

Wie groß ist die Zyste, wenn sie Dir psychische Beschwerden bereitet? Warum hast Du sie nicht längst entfernen lassen, wenn sie Dich (optisch) stört. Bist Du sicher, daß es sich um eine "echte" Zyste handelt und nicht um ein Atherom (Talgdrüsenzyste)? Talgdrüsenzysten bilden sich nicht, weil Dein Hautarzt - wie Du meinst - gepfuscht hat, ebenso wenig echte Zysten. Gehe zu einem anderen Hautarzt und laß diese "Zyste" untersuchen, bzw. entfernen.

Eine "Entschädigungszahlung" wirst Du sicherlich nicht bekommen.

Hallo malfunktion

Leider kann ich aus deinen Angaben nicht nachvollziehen, um was es wirklich geht. Nach meinem Wissensstand werden  "Routinemäßig" keine Gewebeproben genommen. Es muss ein Verdacht oder eine bekannte Grunderkrankung vorliegen, sonst würde das die Krankenkasse nicht bezahlen. Noch weniger wird etwas größeres ohne Grund operiert oder "herumgeschnitten".

Schreib mir doch genauer, wieso und was da wirklich gemacht wurde. Welche Vorgeschichte haben deine bisherigen Eingriffe und zu welchen Untersuchungen wurden Gewebeproben ins Labor geschickt? 

Hast du nach dem Eingriff "vor Monaten" mit deinen Beschwerden keinen anderen Arzt aufgesucht? Auf jeden Fall solltest du zuerst eine "Zweitmeinung" zu deinem Problem bei einem anderen Facharzt einholen, bevor du dich mit unbekannten Folgekosten an Rechtsanwälte wendest.

Ich bin Dipl. Pflegefachfrau und warte auf deine Antwort, damit ich dir besser Auskunft geben kann.

Lieben Gruß mary

Ohne eine vorliegende Erkrankung werden keine routinemäßigen Gewebeproben entnommen. Es muss daher ein konkreter Anlass vorliegen, um eine derartige Gewebeprobe zu rechtfertigen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du ein verändertes Muttermal hattest, bei dem eine entsprechende Gewebeprobe entnommen wurde, bzw. vielleicht auch das Muttermal gleich ganz entfernt  wurde, nachdem die vorangegangene Begutachtung mit Licht und photodiagnostischen Mitteln ergeben hat, dass eine Entfernung des Muttermals notwendig ist.

Wenn die Narbe an dieser Wunde derart wulstig wurde, so ist das meistens ein Zeichen dafür, dass der Patient nicht die erforderlichen Verhaltensmaßnahmen nach der OP eingehalten hat. 

Dazu gehört beispielsweise auch eine gewisse Bewegungseinschränkung und keine unnötigen Überdehnungen, da sonst die Wunde nicht richtig verheilen kann.
Außerdem gibt es zur besseren Vernarbung spezielle Narbensalben, die man auf der Narbe auftragen kann damit diese weich bleibt und nicht zu sehr spannt.
Mit einer Entschädigungszahlung wirst Dich hart tun, da dürfte Dir kaum etwas zustehen. Im Zweifel steht ja immer Aussage gegen Aussage.
Wenn Dich die Narbe im derzeitigen Zustand stört, so kannst Du diese jederzeit noch durch einen plastischen Chirurgen nachoperieren lassen.