Was sind die Verjährungsfristen bei Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgeld der BVG

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Für einen solchen Anspruch gilt die "Regelmäßige Verjährungsfrist" (§ 195 BGB). Diese beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).

Die Verjährung kann allerdings durch bestimmte Maßnahmen gehemmt werden (§§203 ff. BGB), etwa durch Rechtsverfolgung.

Es gibt keine. Das geht irgendwann ans Inkassounternehmen und die reichen sich das dann untereinander weiter, wobei sich die Forderung jedesmal auffrischt und gleichzeitig erhöht. Bezahl die 40 EUR, wenn auch in Raten und gut ist.