Was kann man machen wenn einen in der schule plötzlich schlecht und schwindelig ist?

4 Antworten

Wenn es einem wirklich schlecht geht, dann wird man zum Schularzt mit einem anderen Schüler falls notwendig. Der Schularzt entscheidet dann weiter.

Was kann der lehrer in den moment machen ?

Die normalen Erste-Hilfe-Maßnahmen: Flach hinlegen, zudecken, betreuen. Bei Verlust des Bewusstseins in die Seitenlage bringen, bei abnormaler Atmung die Wiederbelebung beginnen.

Muss er bei mir bleiben bis es mir besser geht oder darf er mich mit anderen Mitschüler alleine lassen ?

Wenn der Lehrer aufgrund der Situation und aufgrund der Eignung des betreffenden Schülers der Meinung ist dass die Fürsorgepflicht damit erfüllt ist, kann er die Betreuung in dieser Form an den Schüler delegieren.

Und was macht man bei volljährigen schüler ?

Wenn der gerade in der Lage ist, diese Dinge selbst zu entscheiden, dann kann er entscheiden was mit ihm gemacht wird oder nicht.

Was er nicht entscheiden kann, ist ob jemand den Rettungsdienst ruft, weil ihm die Sache zu heiß ist. Da fängt die Entscheidungsgewalt des Betreffenden erst an, wenn der Rettungsdienst da ist und Hilfe anbietet.

Lehrer sind auch nur Menschen und die müssen halt auf Ihre Schüler aufpassen. Was man da macht? normale Erste Hilfe Maßnahmen. natürlich kann die Betrueung an jemanden anders abgegeben werden wenn die Person dafür geeignet ist. Sei es auch ein Schüler/in mit Erste hilfe Kurs. Alleine lassen geht nämlich nicht, sollte die ausnahme sein. Allerdings muss der Rest der Klasse auch noch betreut werden, je nachdem welches Alter die haben.

Bei Volljährigen das Gleiche, sie befinden sich ja auf Schulgelände.

Ansonsten für jeden gilt warum gehts schlecht? Vorerkrankung? Zu wenig getrunken/gegessen? Ernsthafte Krankheit und der Rettungsdienst muss kommen? ...

Schwindel und Übelkeit treten häufig auf wenn zu wenig getrunken wurde. Würde dem erst mal ein Glas stilles Wasser geben. Wenn es nicht besser wird, im Zweifelsfall den Sanitäter holen.

Muss der lehrer bei mir bleiben oder darf er mich wenn sowieso pause ist in die pause entlassen ?

@Julia43613

Der Lehrer hat eine Führsorgepflicht, auch wenn du volljährig bist.

@Vennesla

Ja, aber das heißt nicht, dass er persönlich dabei bleiben muss.

@MiaBaldessarini

Die Führsorgepflicht Schülern gegenüber kann sich ein Lehrer nicht aussuchen, auch wenn die Schüler volljährig sind. Auch wenn er persönlich das nicht will, ist er dazu verpflichtet. Kann sonst Disziplinarische folgen für ihn haben.