Was habe ich für Ansprüche (Sportunfall)?
Hallo,
ich habe mir im November 2011 beim Fußballspiel mein vorderes Kreuzband gerissen, sowie den Meniskus.
Nach meiner OP wurde mir erzählt das ich eine Sportversicherung über mein Verein habe. Sofort habe ich den Unfall dort gemeldet.
Im Februar 2013 habe ich mir erneut mein Kreuzband gerissen wieder beim Fußballspiel.
Von meiner Privaten Unfallversicherung habe ich für die Zeit im Krankenhaus auch Krankenhaustagegeld erhalten.
Jetzt ist schon einige Zeit vergangen und meine Sportversicherung hat sich gemeldet das ich beim Gutachter vorstellig werden soll.
Der Termin war im November 2014 jetzt ist das Ergebnis da.
14% Invaliditätsgrad
Die Sportversicherung schreibt das ich keinerlei Ansprüche auf Leistungen habe, da die erst ab 15% Invaliditätsgrad zahlen.
Jetzt zu meiner Frage:
Habe ich irgentwelche Ansprüche mit meinen 14 % Invaliditätsgrad?
Viele Grüße
4 Antworten
Nein - steht doch da!
ABER ich würde ganz dringend eine zweite Meinung - sprich, einen zweiten Gutachter - ins Boot holen. Das riecht ja sehr danach, dass dieser eine Prozentpunkt eben aus gutem Grund nicht gegeben wird.
Hallo, diese Sportversicherungen sind ein Witz, weil sie wirklich erst nach zum Teil 25% Schaden bezahlen. Aber was ist mit deiner privaten Unfallversicherung. Das Gutachten hin schicken. Oder erst mit Bestätigung des Arztes das die Behandlung abgeschlossen ist und ein zu prüfende Schädigung durch den Unfall vorliegt bei der Versicherung melden. Schnell noch hinzu deiner privaten Versicherung, die Frist der Einreichung 2011 könnte schon abgelaufen sein, aber 2013 ist noch möglich. Und alles per Einschreiben schicken. Viel Glück! constein
Von meiner Privaten Unfallversicherung habe ich für die Zeit im Krankenhaus auch Krankenhaustagegeld erhalten.
Hi Hansi221,
habe deine Frage erst gelesen und muß leider gleich mal eine Gegenfrage an dich stellen: Hat denn wenigstens deine Private Unfallversicherung eine Invaliditätsentschädigung bezahlt??? In der Regel leisten private Unfallversicherer bereits ab 1% Invalidität!?!
Natürlich müssen dabei div. Fristen eingehalten werden, um eine/n Dauerschaden bzw. Invaliditätsleistung zu erhalten wie: frühestens nach 12 Monaten und spätestens nach 15 Monaten muß eine Invalidität durch einen Arzt festgestellt werden! Bei den meisten privaten Versicherern kann bis max. 3 Jahre nach dem Unfalltag wg. einer evtl. Verschlechterung nachgeprüft werden.
Gruß siola
Was meinst du damit? Sie haben dir doch klar gesagt, dass du erst ab 15% Ansprüche hast. Dann ist doch deine Frage beantwortet.
Da solltest du dich mal in die wenden. Ich kenne mich mit Unfallversicherungen leider nicht aus.
ja gut aber wie sieht es mit der Unfallversicherung aus? B.z.w. habe ich sonst anderweitig Ansprüche?