Was für Nebeneinkünfte sind für einen Arzt erlaubt bzw. verboten?
Guten Abend,
mir stellt sich seit geraumer Zeit die Frage, was für Nebeneinkünfte einem Arzt in Deutschland gestattet sind? Sicherlich darf er Vorträge halten oder Kosmetika in der Praxis verkaufen. Doch Provisionen durch Pharmaunternehmen für das Verschreiben spezifischer Medikamente sind bestimmt verboten. Gibt es diesbezüglich eine Regeln?
Wäre auch erlaubt, dass ein Mediziner Geldprämien erhält, wenn er z.B. Blutproben nur an bestimmte Labore sendet? Davon würde der Patient ja nicht wirklich betroffen, oder?
Ich freue mich auf eure Antworten (gerne auch von Ärzten). Toll wäre es, wenn ihr Abgrenzt was erlaubt und verboten ist. Vielen Dank für Eure Mühe!
Grüße Tchristophs
3 Antworten

Die meisten selbständigen Ärzte bauen sich zusätzliche Standbeine auf:
- Provisionen durch die Pharmakonzerne für die Ärzte sind in Deutschland üblich. Bestechung von Ärzten ist in Deutschland strafrechtlich auch nicht verboten.
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland !
http://www.zeit.de/gesellschaft/2012-12/korruption-aerzte-pharmavertreter
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Verkauf von nicht apothekenpflichtigen Produkten wie Kosmetika in der Praxis ist problematisch. Dazu müßte zusätzlich ein Gewerbe angemeldet werden. Grundsätzlich ist das nicht verboten, aber der Produktverkauf gilt als schwer vereinbar mit dem Freien Beruf des Arztes. In Deutschland ist es auch eher unüblich in der Arztpraxis Produkte zu verkaufen.
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die meisten Ärzte versuchen heutzutage das Angebot an IGEL Leistungen zu erweitern: individuelle Gesundheitsleistungen, die der Patient selber zahlen muss.
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wie gesagt, Bestechung von Ärzten ist nicht strafbar. Ärzte sollen deshalb auch gerne mit anderen Berufgruppen zusammenarbeiten, um von denen Provisionen zu bekommen; z:B. mit Sanitätshäusern. Oder mit den Krankenhäusern: für eine Überweisung in ein bestimmtes Krankenhaus soll auch einiges an möglichen provisonen fließen können. Oder mit Laboren, um von denen Rückvergütungen zu erlangen
einfach mal googeln unter "Bestechung Ärzte", da findest du viele lukrative Nebenverdienstmöglichkeiten für Ärzte.

Für einen Freiberufler, also dem niedergelassenen Arzt gibt es keine Beschränkungen. Für den angestellten Arzt ergibt sich das aus dem Dienstverhältnis, der AG kann bestimmte Nebentätigkeit erlauben, muß aber nicht.
Die Punkte die du anführst haben mit einer Nebentätigkeit nichts zu tun, denn sie grenzen an Korruption. Korruption ist für Jedermann nicht erlaubt.
Merksatz: Geld ohne Leistung ist verboten und nicht nur für Ärzte. Entgelt für erbrachte Leistungen sind erlaubt.
Viele niedergelassene Ärzte haben sich zu einer Laborgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie sind daher gemeinsam Eigentümer des Labor und lassen natürlich die Proben dort untersuchen und sind dann am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Oftmals werden gerade Fachärzte in das Screnning für neue Medikamente einbezogen. Sie geben dann die Medikamente mit Einverständnis des Patienten an diesen ab und berichten über den Behandlungserfolg. Diese Leistung ist natürlich vom Pharmaunternehmen zu bezahlen.

Frag doch einfach mal bei der Ärztekammer deines Bundeslandes nach - die haben mit Sicherheit einen Katalog dessen, was erlaubt und was verboten ist.