Was darf ein Arzt für das Ausstellen eines Rezeptes einem Privatpatienten berechnen?

2 Antworten

Fall 1) Den Wochenendzuschlag empfinde ich als Frechheit; der Arzt hat das Rezept vermutlich nicht am Wochenende ausgestellt. Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Rezept?

"Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes " -> 3,15€

Fall 2: Streifentest im Urin (?) ->2,35€, Rezeptausstellung 10,72€, Korrektur darf nicht abgerechnet werden

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

Danke für die Antwort! Ich komme bei 1 auch auf die Lösung. Bin gespannt, was der Arzt zu seiner Abrechnung sagt.

@SannaHe

Die Privatpatienten werden geschröpft wo es nur geht...

@somi1407

Den Eindruck bekomme ich auch. Leider. Und es ist schwierig, die Rechnungen zu kontrollieren.

Datum des Rezepts war der Samstag.

..... nun mal nicht so kühn, wer nimmt denn den Arzt am Wochenende in Anspruch?

Jeder Klempner berechnet so einen Zuschlag!

@schleudermaxe

Der Arzt ist ja nicht in Anspruch genommen worden, sondern nur sein Anrufbeantworter

... was ist das, Privatpatient?

Und warum sollte eine AH sich eine Unterschrift holen müssen?

Da wird bestimmt etwas verwechselt, denn so ein Ding stellt der Arzt aus. Sein Briefkopf und seine Unterschrift sind da drauf.

Privatpatient bedeutet, dass er privat krankenversichert ist und die Arztrechnungen bei der Krankenkasse einreichen kann.

Die AH hat das Medikament rausgesucht, das Rezept ausgedruckt und dem Arzt zur Unterschrift vorgelegt.

@SannaHe

Lachnummer, nie im Leben stellt eine AH die Diagnose und verfügt die Therapie!