Was bedeutet "nachrangig Versicherter"?
Gab in Google die Frag ein: "was bedeutet nachrangig versichert" und landete hier auf einem alten Thread von 2010 zur Bedeutung des Wortes "nachrangig" per se.
Die Bedeutung in Bezug auf die Art eines Versicherungsverhältnisses oder eines Versichungsnehmers zum versicherenden Unternehmen wird daraus nicht ersichtlich - zumindest mir nicht. Was also ist ein nachrangig Versicherter? Jemand, der es eigentlich nicht nötig hätte? Jemand der irgendwo mitversichert, selbst aber nicht der Versicherungsnehmer ist? Oder doch einfach nur jemand der auf Grund seines günstigen Vertrages nicht zu den Big Spendern gehört und deshalb zweitklassig behandelt wird? ;)
Wäre super eine schlüssige Antwort zu erhalten - In diesem Sinne vorab allen Debattierenden und Debütantinnen vielen Dank!
4 Antworten

Das ist ein Auffang-Tatbestand für die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Tatsächlich heisst es richtig "nachranging PFLICHTversichert", weil es sich auf den § 5 im SGB V bezieht, in dem die Versicherungspflicht geregelt ist, konkret § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V. Dort heißt es konkret:
Versicherungspflichtig sindPersonen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten
Denn das SGB V unterscheidet bei der GKV zwischen "Pflichtversicherten" und "freiwillig Versicherten". Pflichtversicherte sind zum Beispiel alle Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von weniger als 52.200 EUR (Stand 2013). Freiwillig versichert sein können Angestellte mit einem Bruttogehalt oberhalb dieser Grenze (d.h. sie entscheiden sich, in der GKV zu bleiben und nicht in eine private Krankenversicherung zu wechseln) oder auch Selbstständige, die vorher in Anstellung in der GKV waren und freiwillig dort bleiben. Dazwischen gibt es aber eine Reihe von Personen, die sozusagen "weder-noch" sind, und für die wurde dieser Auffangtatbestand ins Gesetz geschrieben, damit die in die GKV können bzw die GKV die Aufnehmen muss. Das trifft zum Beispiel auf viele der bisher Nichtversicherten zu - die dann auch lt dem Gesetz seit August des Jahres in die GKV können, ohne Strafbeiträge für die Vergangenheit nachzahlen zu müssen.

Hallo,
ein nachrangig Versicherter ist jemand, der bei der Gesetzeslage bis zum 31.3.2007 ohne Absicherung im Krankenversicherung war/gewesen wäre. Zum 1.4.2007 wurde aber die Krankenversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V eingeführt.
Einzelheiten:
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht.html
Gruß
RHW

Wenn Du uns noch sagst, in welchem Zusammenhang der Begriff aufgetaucht ist, würde eine Antwort leichter fallen

@SaVer79:
Die Frage wurde bereits hinreichend beantwortet. Las den Begriff in Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenverzinsung bei den gesetzlichen Krankenkassen (bundesregierung.de) und wurde aus dem dort hinterlegten Artikel nicht ganz schlau.
@all:
dauerte zwar etwas bis wieder hier, aber vielen Dank für die ausführlichen Antworten!