Was bedeutet: Entschieden nach Aktenlage beim med. Dienst der Agentur für Arbeit?
Ich (52) habe seit 10 JahrenRez. Lumbalgie, rechtsk. Skoliose der LWS, Bandscheibenschaden L5/S1, Spondylose der LWS. Ich habe 2 Jahre als Reinigungskraft ( Großunternehmen - Akkordarbeit) gearbeitet. Wurde nicht weiterbeschäftigt und habe nun auch noch Epicondylitis im Ellenbogen sowie Fersensporn im rechten Fuß. Die ARGE forderte von meinem Orthopäden ein Gutachten an, welches an den med. Dienst weitergeleitet wurde. Heute habe ich dort angerufen und man sagte mir, meine Sachbearbeiterin der ARGE würde sich melden, eine pers. Vorsprache wäre nicht notwendig, da nach Aktenlage entschieden wurde. Meine SB ist leider noch 2 Wochen krank. Wer hat ähnliche Erfahrungen und was bedeutet die Entscheidung nach Aktenlage. Bin ich trotz allem voll einsatzfähig?
4 Antworten

Der Medizinische Dienst entscheidet neutral nach dem Inhalt des Gutachtens....wenn eine persönliche Untersuchung notwendig sein sollte, melden die sich schon. Nicht Bange machen lassen.

Das ist richtig. Normalerweise reichen die vorhandenen Unterlagen - sprich Akten. Nur im Zweifelsfall wird noch eine weitere Untersuchung angeordnet.

Die werden sich wohl das Gutachten ansehen und danach entscheiden. Wenn die Entscheidung für dich negativ sein sollte, kannst du Einspruch einlegen.

Nach Aktenlage heisst , du wirst kein Recht bekommen . Der MDK sieht sich deine Krankenakte an und entscheidet , ohne dich zu sehen , meist gegen dich .Das bedeutet ,,Nach Aktenlage´´

Sorry , aber ich habe es genau so mit meiner Frau erlebt . Wir haben daan Einspruch eingelegt , erst dann hat sich was bewegt . Meine Frau wurde nach Aktenlage für gesund erklärt , ohne sie je gesehen zu haben .

Ich habe jetzt telefonisch die Entscheidung angefordert. Wird mir morgen per Post zugestellt. Ich will ja gerne arbeiten, aber ich kann körperlich schwere Tätigkeiten nicht ausüben.

Die Entscheidung erfogt nach Aktenlage, d.h. nach den vorliegenden Untersuchungsberichten, ohne eine weitere Untersuchung.
Das stimmt so nicht!