Warum sind Aufsteller auf Gehwegen erlaubt?

8 Antworten

Genügt Werbung im Schaufenster und Internet nicht mehr?

Aufsteller sind eine Werbeform aus dem "Prä-Internet-Zeitalter".

Und ob Du's glaubst oder nicht: Viele Kleinunternehmen, wie z. B. "Eckkneipen", haben noch immer keinen Internetauftritt (wozu auch?) - und auch kein Schaufenster!

Außerdem hat Werbung im Internet keinerlei Einfluss auf die sogenannte "Laufkundschaft", und selbst an Schaufenstern läuft die schnell mal achtlos vorbei ...

Genügt Werbung im Schaufenster und Internet nicht mehr?

Nein. Diese Aufsteller richten sich an die meist sehr wichtige Laufkundschaft.

Aber beruhige dich, bald gibts sicher blinkende Bürgersteige oder Laufbänder in den Bordsteinen. Dann können dann sogar Rollstuhlfahren ohne Platzmangel bequem drüber brausen.

Mindestens genauso schlimm ist es, wenn Menschen sich auf der Strasse nicht mehr gegenseitig durchlassen oder den Vortritt lassen.

Schon klar, aber die Laufkundschaft kann man auch mit auffälliger Schaufensterwerbung locken. Wenn man über solche Aufsteller jedenfalls fast drüber fliegt, weil sie so im Weg stehen, dann sorgt das eher für Verärgerung als für neue Kunden.

@Franz577

Schafft Werbung denn noch was anderes als Verärgerung ?  ;)

Der Scheizz ist immer nervig und nötigend.

@mistergl

Über Werbung im Schaufenster ärgere ich mich nicht, denn dadurch werde ich weder belästigt noch behindert.

In einigen Städten sind diese Aufsteller genehmigungspflichtig, und dürfen nur aufgestellt werden wenn eine Mindestbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer übrigbleibt.

Naja, ich sag mal so:

Sobald auch nur ein Fußgänger wegen eines solchen Aufstellers behindert wird, dann ist der Platz schon zu knapp.

Und logischerweise stehen diese Dinger ja nicht irgendwo am Rand, wo man sie kaum sieht, sondern mitten im Weg, damit sie auch schön auffallen.

Genügt Werbung im Schaufenster und Internet nicht mehr?

Scheinbar nicht, sonst würde sie nicht so werben. Und nicht jeder hat Internet daheim.

Außerdem gibt es genügend Städte die breitere Gehwege haben. In vielen Städten sind diese Aufsteller auch nur erlaubt wenn sie vom Ordnungsamt genehmigt sind.

Also das Argument mit dem nicht überall vorhandenen Internet kann man schon bald nicht mehr bringen, zumal auch viele Geschäfte mit junger Zielgruppe so werben. Und die haben definitiv alle Internet.

Auffällige Schaufensterwerbung tut´s doch auch.

Und auch breitere Gehwege nützen nur bedingt etwas, wenn die Aufsteller mitten im Weg stehen, sodass man teilweise fast drüberfällt.

Klar, denn irgendwo am Hausrand würden sie ja auch kaum mehr auffallen als der Laden selbst.

@Franz577

Ich denke da eher an die ältere Generation ohne Internet. Und Senioren haben auch Handys, wenn du diese Aufsteller meinst.

Aufsteller stehen nicht nur auf Gehwegen, auch in Fußgängerzonen.

@Kleckerfrau

Ja, sicher haben Senioren auch Handys, aber es werben auch viele solcher Geschäfte mit Aufstellern, deren Zielgruppe überwiegend Leute jüngeren und mittleren Alters sind, wo der Internetanteil über 90% liegen dürfte.

Daß also einzig wegen Senioren mit Aufstellern geworben wird, wage ich daher zu bezweifeln. Zumal gerade diese Personengruppe oft am stärksten dadurch behindert wird (z.B. wegen Rollstuhl oder Rollator) und dann sicher nicht dort kauft, wo sie sich schon wegen des Aufstellers ärgern mußte.

Und wie schon gesagt, das Internet ist inzwischen schon so weit verbreitet, daß man die Gruppe ohne Heiminternet fast vernachlässigen kann.

Verstoß gegen § 32 StVO.

Die Werbeaufsteller werden auf der Straße (Gehweg ist ein Teil der Straße) aufgestellt und erschweren somit den Verkehr (Fußgängerverkehr).

(Unter Straßen versteht man im Allgemeinen die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze)

Ist eine OWi die mit 60.- EURO + 1 Punkt geahndet werden kann (TB-Nr. 132600).

Aha, ok!

Da bräuchte die Polizei ja dann nur mal in den Fußgängerzonen großer Städte auf Patrouille gehen.

Wäre eine gute Einnahmequelle.

Bleibt nur die Frage, warum sie es scheinbar nicht tun.

@Franz577

Weil es in vielen Städten eine Aufgabenzuweisung gibt und diese Art von Überwachung regelmäßig an die städtische Verkehrsüberwachung bzw. Ordnungsbehörde abgegeben wurde. Ruft man dort an dann wird man sehr oft "abgewimmelt" mit dem Hinweis auf zu wenig Personal für die Überwachung.

Die Rechtsvorschrift ist da, allein es hapert an der Durchsetzung bzw. Überwachung.