Warum ist Voltaren Emulgel im Gegensatz zum Voltaren Schmerzgel verschreibungspflichtig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Grund liegt in der Verschreibungsfähigkeit. Laut Sozialgesetzbuch 5 dürfen Ärzte grundsätzlich keine apothekenpflichtigen Arzneimittel mehr zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben (mit wenigen Ausnahmen). Voltaren gilt aber als Standard bei der schmerzstillenden Therapie per Gel. Deshalb gibt es das Voltaren Emulgel, bei dem der Hersteller auf die Verschreibungspflicht besteht. Ärzte können damit Voltaren nach wie vor auf rosa Rezept verordnen (auf Grund der Budgetierung tun das aber nur noch wenige).

Ein gleiches Beispiel sind Ibuprofen in der Stärke 400 mg und ACC in der Dosierung 600 mg.

Acc600 ist nicht verschreibungpflichtig. Die beiden oben benannten Präperate sind genau GLEICH. Der Unterschied liegt in der Zusammensetzung des Beipackzettels. Im Verschreibungspflichtigen Präperat sind viel mehr Indikationen angegeben, die im ferien Präperat nicht aufgelistet sind und auch nicht ohne ärztliche Aufsicht behandelt werden sollten. -.-

@Natiidja

ACC 600 ist sehr wohl verschreibungspflichtig - ACC AKUT 600 mg ist nicht verschreibungspflichtig.

Mein Beispiel nimmt sich ja genau das an: gleiches Medikament, gleiche Zusammensetzung, alles gleich, aber eines ist verschreibungspflichtig, das andere nicht. Und Du hast Recht: die zugelassenen Indikationen sind andere, bei ACC 600 zum Beispiel die chronische Bronchitis.

Der Wirkstoff wird höher dosiert sein.

Ich habe es herausgefunden, sie sind für unterschiedliche Indikationen zugelassen, aber wenn mir jemand sagen kann welche das sind bin ich dankbar.

@TLisaKW

Hey, ich meine auch,das in beiden Gels die gleiche Wirkstoffmenge drin ist und das es an der Indikation liegt. Das verschreibungsfreie hat eine Indikation für Gelenkbeschwerden und ähnliches und das verschreibungspflichtige für Rheuma und Arthrose...glaube so war das irgendwie :) Liebe Grüße

Laut einem Schreiben des Landesverbands der Berufsgenossenschaften an die Ärzte in Hessen und Thüringen besteht zwischen den beiden Präparaten kein Unterschied abgesehen davon, dass das Voltaren Emulgel im Fall einer zusätzlichen Indikation verwendet werden kann und zwar im Falle von oberflächlich entzündlichen Venen. Wer das noch einmal genauer nachlesen möchte, kann das hier tun:

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/rundschreiben/lv7_mitte/archiv_d07/pdf_archiv_d07/lv7_d09_07.pdf

Und in Zukunft müssen wir wohl nicht mehr das teurere Emulgel kaufen...