Wann gilt Rechts vor Links und wann Längs-vor Querverkehr?

7 Antworten

Ich würde schnellstens wenden um der kniffligen Situation zu entgehen. Oder an der Kreuzung einfach nach rechts abbiegen.

weil die Verstopfung hier jetzt unwichtig ist

Eine Verstopfung sollte man nie auf die leichte Schulter nehmen. Wird dir auch jeder Arzt bestätigen.


Die "Verstopfung" ist nicht unwichtig!

Denn es gibt hier 2 verschiedene Verstopfungen:

  1. Durch den Müllwagen kannst Du nicht "richtig" links abbiegen, müsstest hinter ihm stehen bleiben und würdest damit wahrscheinlich sowohl der Radfahrerin als auch dem grünen PKW im Wege stehen. Das kommt aber m. E. hier nur noch erschwerend hinzu, denn auch ohne Müllwagen gäbe es eine "Verstopfung":
  2. Als Linksabbieger musst Du der Radfahrerin Vorrang einräumen. Du könntest jetzt zwar in den Kreuzungsbereich einfahren, bis es nicht mehr geht, ohne die Radfahrerin zu behindern, aber dann kann der grüne Wagen nicht mehr raus fahren, weil Du ihm im Weg stehst. Und so lange der grüne Wagen nicht rausgefahren ist, darf die Radfahrerin gar nicht weiter fahren,. Und solange die nicht gefahren ist, darfst Du die Kreuzung nicht nach links verlassen. Und solange Du in der Kreuzung stehst, kann der grüne Wagen nicht fahren usw. ...

Die m. E. einzig sinnvolle Verhaltensweise in dieser Situation ist die von Antwort 3 vorgegebene (daher ist die auch richtig), außerdem ist Antwort 1 richtig.

Übrigens: Eine Regel "Längs- vor Querverkehr" gibt es gar nicht, es sei denn, Du meinst damit, dass Linksabbieger ihren Gegenverkehr durchlassen müssen ...

Hallo NewtistmeinName

Die ersten 2 Antworten sind richtig. Zur Erklärung:

Das von unten kommende Fahrzeug darf als äußerst rechts Kommender als erstes fahren, aber nur bis zur Kreuzungsmitte, dort muss er den entgegenkommenden Radfahrer durchlassen.

Der von links kommende Wagen darf vor dem Radfahrer fahren. Ist die Kreuzung aber nicht groß genug, so dass der von links kommende Wagen nicht fahren kann dann müssen sich die Fahrer verständigen und dann stimmt Antwort 1

Gruß HobbyTfz

claushilbig  28.02.2016, 17:39

NEIN, die 2. Antwort ist falsch!

Auf keinen Fall darf der Prüfling "vor der Radfahrerin links abbiegen".

Woher kommt eigentlich dieser Satz vom "als äußerst rechts Kommender", den ich immer wieder im Zusammenhang mit dieser Frage lese? Den habe ich weder in der Fahrschule gelernt noch steht der irgendwo in der StVO.

HobbyTfz  29.02.2016, 08:37
@claushilbig

Antwort 2 ist nicht falsch, sie lautet: Ich muss die Radfahrerin durchfahren lassen.

darf der Prüfling "vor der Radfahrerin links abbiegen".

Das ist Antwort 3

Die Radfahrerin hat einen Rechtskommenden (grüner PKW) , der vor ihr fahren darf. Der grüne Pkw hat wiederum einen Rechtskommenden der vor ihm fahren darf. Der Prüfling hat keine Rechtskommenden, folglich ist er der äußerst Rechtskommende und darf daher als erster fahren, so wie es in meiner Antwort steht

Hey,

Es gibt so eine Art "Faustregel", die ich mir während der Fahrschulzeit angeeignet habe:

In den meisten 30er Zonen gilt ausnahmslos die Regel "Rechts vor Links" (die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte, ist: Man steht an einer Kreuzung, man hat entweder die Chance, rechts, links oder geradeaus zu fahren, die rechte Straße führt direkt in eine Spielstraße. Bei so einer Ausnahme gilt die Regel nicht, da man als Autofahrer, wenn man aus einer Spielstraße fährt, wartepflichtig ist.)

Ein weiteres Indiez für Rechts-vor-Links sind weiße, nicht durchgehende Streifen auf der Straße, welche dich vor einer Kreuzung, die durch Rechts-vor-Links geregelt ist, warnen soll.

Zu dem anderen kann ich leider nichts sagen, weil ich nicht konkret verstehe, was du unter Längs-vor-Querverkehr verstehst.

MfG,

Haedinator

Crack  09.08.2015, 18:19

In den meisten 30er Zonen gilt ausnahmslos die Regel "Rechts vor Links" (die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte, ist: Man steht an einer Kreuzung, man hat entweder die Chance, rechts, links oder geradeaus zu fahren, die rechte Straße führt direkt in eine Spielstraße. Bei so einer Ausnahme gilt die Regel nicht, da man als Autofahrer, wenn man aus einer Spielstraße fährt, wartepflichtig ist.)

Ein weiteres Indiez für Rechts-vor-Links sind weiße, nicht durchgehende Streifen auf der Straße, welche dich vor einer Kreuzung, die durch Rechts-vor-Links geregelt ist, warnen soll.

Warum machst Du es so schwer?

Rechts vor Links gilt immer dann wenn es nicht anders beschildert ist, ebenso hat keinen Anspruch wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, über einen abgesenkten Bordstein fahren muss oder aus einem Feldweg kommt.

Es gilt immer beides, wenn es nicht durch Schilder anders geregelt ist.

Die C-Antwort ist hier richtig, da jeder der Beteiligten einem anderen die Vorfahrt gewähren müsste. Du lässt das grüne Auto durchfahren und biegst nach dem Radfahrer ab.

Crack  09.08.2015, 18:09

Da frage ich mal provokant:

Warum muss er das grüne Auto durchfahren lassen, er selbst kommt doch von rechts?

Mikkey  09.08.2015, 18:14
@Crack

Abgesehen von der gegenseitigen Rücksichtnahme ...

Man darf nicht in eine Kreuzung einfahren wenn klar ist, dass man sie nicht direkt wieder verlassen kann.

Bei ausreichend großen Kreuzungen würde man bis zur Mitte fahren, danach das grüne Auto hinter einem durch. Dafür reicht m.E. hier der Platz nicht aus.

ronnyarmin  09.08.2015, 19:15
@Mikkey

Nach dem grünen Auto war in den Antworten nicht gefragt worden.

Es geht bei der Frage allein um Vorfahrtsregeln, nicht um Rücksichtnahme.

Du hast natürlich Recht, dass man in der Praxis das grüne Auto fahren lassen würde. Vorfahrt hat es aber nicht, da es von links kommt, wie Crack bereits geschrieben hat.

claushilbig  28.02.2016, 17:47
@ronnyarmin

Diese Situation (die übrigens gefühlt spätestens alle 2 Monate wieder hier auftaucht) ist eben eine, die sich nach den üblichen Vorfahrts- und Vorrangregeln nicht auflösen lässt (weil jeder vor genau einem Vorrang/-fahrt hat und sie genau einem anderen gewähren muss).

Daher ist hier zwingend gegenseitige Absprache nötig, und die sinnvollste Lösung ist eben die in Antwort 3 vorgeschlagenen.

Dass "Nach dem grünen Auto ... in den Antworten nicht gefragt worden" ist, hat dabei keinerlei Belang, weder für die richtige Antwort in der Prüfung noch für das Verhalten in der Realität - es ist da und muss daher berücksichtig werden.

claushilbig  28.02.2016, 18:04
@claushilbig

Es geht in dieser Frage eben nicht

allein um Vorfahrtsregeln