Wann kann Taxi-Fahrt zu Klinik und zurück nach Hause bei der Krankenkasse eingereicht/ übernommen werden?

9 Antworten

Die Kasse genehmigt nur Fahrten zur ReHa direkt mit dem Kunden. Andere Fahrten müssen hingegen vom eigenen Arzt oder von einem im Krnkenhaus verordnet werden - vorher, Ausnahme:

Eine nachträgliche Verordnung ist aber in Notfällen möglich. Siehe dort:

https://www.krankenkasseninfo.de/leistungen/gesetzliche-leistungen/fahrtkosten-5.html

https://www.betanet.de/fahrtkosten-krankenbefoerderung.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Ohne passenden Pflegegrad oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis wirst du das nicht bezahlt bekommen. Du hättest entweder den ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen sollen. Dieser hätte eine Einweisung ausstellen können oder er hätte einen (notwendigen) Krankentransport bestellt.

Für alle anderen Fahrten ist dir vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.

Die Fahrt kannst du aber versuchen, in deiner nächsten Steuererklärung geltend zu machen.

"Krankheitsbedingte Fahrtkosten absetzen

Die Kosten für Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder zu sonstigen Behandlungen erkennt das Finanzamt an. Ansetzen kannst Du entweder die tatsächlichen Aufwendungen – auch für ein Taxi – oder pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Benutzt Du allerdings Deinen eigenen Wagen, sind die abzugsfähigen Fahrtkosten begrenzt: Sie sind nur in der Höhe absetzbar, die den Kosten für die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel entspricht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es keine zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung gibt."

Bei einem Notfall kann man aber keine vorherige Genehmigung einholen? In meinem Fall war es ein Unfall (Verletzung am Fuß, Wunde musste genäht werden). Wie soll ich mit verletztem Fuß zur Klinik und zurück? Mehr dazu in meiner 2. Frage (siehe Post).

@Cecilia5

Notfall ist nicht gleich Behandlung,

Hier ist die Wortwahl sicher nicht eindeutig im obigen Text. Mit Behandlung ist aber eher gemeint, wenn man einen Termin hat und zum Arzt wegen... geht.

@Cecilia5

Laut Frage ist ein Notfall mit bedrohlicher Situation nicht zu erkennen, dafür wäre auch ein Taxi gar nicht zuständig.

@schleudermaxe

Ein Anruf bei der Krankenkasse würde sowas klären!
Dazu mein Link !

@AlterLeipziger

Nein, es ist gemeint: Unfall mit einer Verletzung, so dass ich nicht mehr n der Lage bin zu laufen/ Auto zu fahren.

Von Experte sassenach4u bestätigt

Fahrten zur ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen (Pflegegrad, Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen, Serienbehandlungen). Diese Kriterien treffen bei dir wahrscheinlich nicht zu.

Wenn es zur stationären Aufnahme kam, kann im Nachhinein eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt werden.

Andernfalls gibt es keine Erstattung, die Kosten können aber steuerlich geltend gemacht werden.

Hallo,

erfolgte im Krankenhaus eine stationäre oder eine ambulante Behandlung?

Geht es um eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse oder die gesetzliche Unfsllversicherung/Berufsgenossenschaft?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine ambulante Behandlung, aber ich war auf anraten des Notfallsanitäter in Krankenhaus (wurde auch auf Protokoll festgehalten, dass ich mich ins Krankenhaus begeben soll). Es gab aber keine andere Option (öffentliche Verkehrsmitteln) und ich konnte nicht laufen/ selbst fahren.

Gesetzlich versichert bin ich.

@Cecilia5

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Fahrkosten. Es gibt von diesem Grundsatz aber Ausnahmen:

  • Fahrten mit dem Rettungswagen
  • Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Buchstaben
  • Pflegegrad 4 und 5 (bei Pflegegrad 3 gibt es Besionderheiten)

Andere Ausnahmen können in der beschriebenen Situation nicht zutreffen.

Quelle: § 60 SGB V