Während der Ausbildung bei den Eltern krankenversichert?
Hey! Ich starte nächstes Jahr im September meine Ausbildung und mache jetzt den ganzen Papierkram fertig. Ich bin neu 18 geworden und war bis jetzt bei der Daimler BKK versichert. Natürlich unter den Namen meines Vaters. Sobald ich mich nicht irre bin ich aber ab der Ausblidung oder sobald ich von der Firma, wo ich meine Ausbildung mache bei der Krankenkasse angemeldet werde alleine versichert. Ich hatte gelesen, dass man bis den 23. Lebensjahr unter den Eltern versichert sein kann, sobald man keinen Beruf hat. Zählt das auch bei der Ausbildung? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich weiterhin unter den Namen meines Vaters versichert bin?
Ausbildung oder Studium oder Duales Studium??? Falls Duales Studium, wird ein Ausb.gehalt gezahlt?
Eine Ausbildung und ich werde eine Ausbildungsgehalt kriegen
8 Antworten
Hallo,
als Azubi mit Ausbildungsvergütung ist man ab dem 1. Ausbildungstag selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Kassen gibt es: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
Wenn man keine andere Krankenkase wählt, bleibt man bei der bisherigen Kasse versichert.
Schüler und Studenten (Ausnahme: duales Studium) können meist bis zum 25. Geburtstag kostenlos fanilienversichert sein (§ 10 SGB V).
Gruß
RHW
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich weiterhin unter den Namen meines Vaters versichert bin?
Du meinst wohl die kostenlose Familienversicherung über die Eltern!?
https://www.daimler-bkk.com/mitglied-werden/wer-kann-mitglied-werden/familienversicherung/
wie z.B.:
- Die Familienangehörigen üben keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus und haben kein eigenes Gesamteinkommen von mehr als 455,- € (2020) monatlich (in 2021 sind dies dann 470€).
- Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von 450,- €.
- grundsätzlich bis 18 Jahre
- bis 23 Jahre, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis 25 Jahre, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden. Der Anspruch kann sich über das 25 Jahr hinaus um die Zeit der gesetzlich abgeleisteten Dienstpflicht (Grundwehr- oder Zivildienst) oder eines anerkannten Freiwilligendienstes (ab 01.07.2011) verlängern, wenn dadurch die schulische Ausbildung unterbrochen bzw. verzögert wurde
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und diese Behinderung innerhalb der o. g. Altersgrenzen für die Familienversicherung eingetreten ist
usw.
Eine Ausbildung und ich werde eine Ausbildungsgehalt kriegen...
Dann bist du selbst versichert; also du kannst bei Ausbildungsbeginn eine Krankenkasse nach deiner Wahl bestimmen und bist somit selbst Mitglied dieser gewählten Krankenkasse - egal wie hoch deine Ausbildungsvergütung dann zu Beginn der Ausbildung ist:
Auszubildende sind versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Sozialversicherung. Das heißt, es fallen immer Beiträge zur Sozialversicherung an. Selbst wenn der Auszubildende bis zu 450 Euro im Monat verdient – ist er nicht geringfügig entlohnt beschäftigt.
Sofern der Verdienst des Auszubildenden 325 Euro – die so genannte Geringverdienergrenze – nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html
Gruß siola55
Als Azubi bist du ab dem ersten Tag Sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahlst von deinem Lohn deine eigenen KK Beiträge.
Dann ist es vorbei bei Papa mitversichert zu sein.
Was nun, Studium oder Berufsausbildung gegen Bezahlung? Im Studium kannst du familienversichert bleiben. Als Azubi nicht.
Berufsausbildung
Wenn Du in der Berufsausbildung bist und Ausbildungsvergütung bekommst, dann musst Du Dich selber Krankenversichern.