Vorschuß Zahlung Krankengeld?

4 Antworten

Nach 4 Wochen AU erhälst du noch keine Lohnersatzleistungen.

Du hast für 6 Woche Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Erst ab der 7 Woche besteht Anspruch auf Lohnersatzleistungen, jedoch nur, wenn alle AU's der KK lückenlos vorliegen.

Die Kk schickt dir automatisch die sogenannten zahlscheine, die vom ASrzt ausgefüllt werden müssen und UNVERZÜGLICH an die KK zurück gehen müssen.

Und Lohnersatzleistungen ( früher Krankengeld) gibt es nicht als Vorkasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Krankengeld wird generell nicht im Voraus gezahlt, sondern immer nur bis zum Ausstellungsdatum des AU-Scheins.

Beispiel: Krankscheibung vom 20.10. - 31.10., ausgestellt am 20.10., die Zahlung erfolgt bis zum 20.10, nicht bis zum 31.10., die Folgezahlung wird erst bei Einreichen des nächsten Scheins vorgenommen. Der Nachweis muss lückenlos erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann reichst Du umgehend diese "AU-Bescheinigung" bei Deiner KK ein und diese wird Dir, nachdem sie die entsprechenden Unterlagen Deines Arbeitgebers vorliegen hat, Krankengeld entsprechend Deinem Einkommen und den Daten der Bescheinigung auszahlen.

Nicht das ich wüsste. Man reicht den Auszahlungsschein ein und dann wird bis zu dem Tag das Krankengeld rückwirkend gezahlt.

Auszahlscheine gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr - die AU-Bescheinigung reicht aus. Es muss nur "Krankengeldbezug" angekreuzt sein.

@okieh56

Du scheinst Dich ja auskzukennen.

Dann kannst Du vielleicht mal folgendes erklären.

Was ist, wenn man wie hier bis zum 12.11. krank geschrieben ist und die Bescheinigung am 25. Oktober einreicht, kann ich dann auch irgendwie z.B. zum 5. November das nächste Geld abrechnen lassen?

@johnnymcmuff

Dann wird das Krankengeld bis zum 25.10. gezahlt (falls der Schein an dem Tag ausgestellt wurde). Die nächste Zahlung erfolgt erst wieder beim Einreichen des nächsten Scheins. Wenn du am 05.11. wieder eine Zahlung bekommen willst, musst du am 05.11. einen neuen Schein ausstellen lassen und der Krankenkasse vorlegen. Die Häufigkeit der Zahlung regelst du dadurch selbst, aber immer nur rückwirkend, nicht im Voraus.

Ausnahme: Bei einer Endbescheinigung kann auch ein paar Tage im Voraus gezahlt werden (wenn z.B. der Schein vom 05.11. bis 11.11. ausgestellt und als "Endbescheinigung" gekennzeichnet ist, kann die KK bis zum 11.11. zahlen, ohne einen neuen Schein abzuwarten).

Gute Besserung!

ich habe Mal was von Zwischen Arbeitsunfähigkeit gehört .. wo drauf steht festgestellt am ich bin ja von 12.10 bis zum 12.11 Krank geschrieben und hab mak gehört soll ne Au hohlen wo festgestellt am 25.10 .. dann wird von 12.10 bis zum 25.10 ausgezahlt

@lukas1984Nrw

Ja. Die Zahlung erfolgt bis zum Feststellungsdatum - nur der 25.10. ist erst in 5 Tagen. Wenn du den Schein an dem Tag ausstellen lässt, bekommst du Krankengeld bis zum 25.10.

@johnnymcmuff

Dazu muss man bedürftig sein - bis man das nachgewiesen hat, ist längst das nächste Krankengeld auf dem Konto ;-)

hat geklappt ;) die Techniker Krankenkasse ist einfach nur Top