Vorgang für einen Antrag auf eine Hautstraffung bei der Krankenkasse?

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Weil sozialer Rückzug droht

Die Frau ließ sich die Hautlappen dennoch für gut 5700 Euro entfernen - und verlangte die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dem Urteil des Sozialgerichtes Osnabrück zufolge muss die Krankenkasse diese Kosten nun tatsächlich übernehmen, obwohl keine funktionellen Einschränkungen mit Krankheitswert vorgelegen hätten.

Die Begründung: Im Fall der Frau sei die Entstellung durch die Fettschürze so massiv, dass sie in alltäglichen Situationen stark auffalle und die Blicke auf sich ziehe. Es sei erwartbar, dass sie sich "deshalb aus dem Leben der Gemeinschaft zurückzuziehen und zu vereinsamen droht". Die Entstellung habe einen Krankheitswert, der eine Operation rechtfertige.

Das Gericht hatte den Zustand vor der Operation auf Fotos in Augenschein genommen. Demnach war das Erscheinungsbild ungewöhnlich. Das Gericht berücksichtigte auch das ansonsten schlanke Erscheinungsbild der Frau. Die Beeinträchtigung sei durch die deutlich über dem Hosenbund in mindestens zwei Falten hängende Hautschürze außergewöhnlich sichtbar gewesen sei.

Fettleibige werden auch in Deutschland immer wieder ausgegrenzt und stigmatisiert. Eine Umfrage der Krankenkasse DAK-Gesundheit hatte im Jahr 2016 ergeben, dass 71 Prozent der Bevölkerung stark Übergewichtige unästhetisch finden. Die Mehrheit der Befragten glaubte zudem, dass Fettleibige zu faul zum Abnehmen seien.

Deine KK auf diesen Fall hinweisen

@newcomer

in den anderen Links sind auch Gründe wie dass die Hautlappen sich öfter entzünden können usw. Im Prinzip sollten neben ärztlich psychologischen Gutachten auch diese Gründe mit angegeben werden.

Wenn sich Hautlappen entzünden und andere Komplikationen auftreten und du sozial isoliert wirst sprich dann dauerhaft psychologische Betreuung brauchst sind die Kosten langfristig höher als einmalige OP

Vielen lieben Dank!