Vollmacht für Kind bei geschiedenen Eltern
Braucht meine Exfrau eine Vollmacht um mit unseren Kind bei einem Arzt eine Untersuchung am Kind durchführen zu lassen?
Unser Kind ist 7 Jahre. Ich lebe in Trennung von meiner Frau, bin aber noch nicht geschieden (weis nicht ob das eine Rolle spielt). Wir sind beide Erziehungsberechtigt.
2 Antworten
Keiner von Euch braucht eine Vollmacht., solange Ihr nicht geschieden seid. Ihr seid noch beide erziehungsberechtigt. Wenn Ihr geschieden seid, kommt es darauf an, wer das alleinige Sorgerecht hat, dann braucht der andere eine Vollmacht außer in Notfällen. Wenn Ihr ein geteiltes Sorgerecht habt, kann jeder zum Arzt gehen. Trotzdem geht man davon aus, dass in solchen Fällen die Eltern sich absprechen. Wenn es nur um eine Erkältung oder Fieber geht, kann jeder ohne Absprache zum Arzt, falls eine Operation ansteht, sollen die Eltern sich absprechen.
Nein dass braucht sie nicht selbst fremde Personen die nicht blutsverwandt sind dürfen bei extrem Situationen mit dem Kind zum Arzt