Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept strafbar?

3 Antworten

Die verhängten Strafen für illegalen Drogenbesitz variieren in Abhängigkeit von der Substanz, den Umständen, der Menge, dem Tatort und der Beurteilung eines Vorfalles vom zuständigen Richter und Staatsanwalt. In fast allen europäischen Ländern führt der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf gewöhnlich zwar zur Anzeige, jedoch nicht zur Anklage. Da in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, ist die Polizei verpflichtet, jeden bekannten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige zu bringen, wobei der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§ 153 StPO), wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt (§ 29 (5) BtmG).

Wenn es sich bei dieser Substanz von der du da redest also um etwas "harmloses" wie Marhuana handelt, dann solltest du in keinerlei Probleme geraten wenn du mal mit einem Gramm erwischt wirst. Bei größeren Mengen und vor allem bei gefährlicheren Substanzen ist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung aber durchaus denkbar.

Wenn davon auszugehen ist, dass du die Substanz selber weiterverkauft hast, dann kann es ohne weiteres zu Freiheitsstrafen kommen. Das geht dann so bei einem Jahr los.

Bitte rede hier nicht so einen Unsinn. Hier das hab ich selbst gefunden: Auch wenn Benzodiazepine verschreibungspflichtige Medikamente sind, fallen sie als psychotrope Stoffe unter das Suchtmittelgesetz, wobei allerdings der Erwerb, Besitz, die Beförderung, Einfuhr- oder Ausfuhr zum persönlichen Gebrauch nicht strafbar ist.

@FruitdealerTSL

Ja, wo habe ich denn "Unsinn" geredet?? Ich habe Benzodiazepine nie direkt erwähnt, weil ich überhaupt nicht weiß was das ist!!

Ich habe lediglich gesagt, dass bei größeren Mengen und vor allem bei gefährlicheren Substanzen als Marihuana, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung durchaus denkbar wäre und dass man beim Weiterverkauf mit Freiheitsstrafen rechnen kann.

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