Verpasster Kontrolltermin (keine Behandlung nur kleine Kontrolle) beim Zahnarzttermin: muss man diesen bezahlen?

7 Antworten

Die Gerichte sind sich da uneinig. Es hängt von Fall zu Fall ab, ob ein Zahnarzt ein Ausfallhonorar verlangen kann oder nicht. So darf er in dieser Zeit z.B. keinen anderen Patienten behandelt haben, muss sich aber auch bemüht haben, einen Ersatz zu finden.

Ich würde mal versuchen mit dem Zahnarzt zu reden. Vielleicht reicht auch einfach eine Entschuldigung für den verpassten Termin und das Versprechen zur Besserung? Ist das bei dir denn schon öfter vorgekommen? Du musst verstehen, es ist nicht nur, dass der Zahnarzt durch dich nichts verdient, er hat ja auch laufende Kosten, und verliert dadurch Geld, indem du unabgemeldet nicht erscheinst. Ich denke er möchte hierdurch die Ausfallzeiten bei Patienten einfach gering halten, denn leider gibt es genügend Patienten, die denken es ist unwichtig abzusagen.

Schlussendlich ist ein Zahnarzt aber auch nur ein Mensch, mit dem man durchaus vernünftig reden kann. Er hat sich mit Sicherheit geärgert, aber ein freundliches Gespräch hilft häufig wahre Wunder! Und bloß nicht mit rechtlichen Schritten drohen oder so was. Das hilft mit Sicherheit nicht weiter. Wenn du wirklich rechtliche Schritte einleiten willst, dann nur wenn er es nicht einsieht und dir die Streiterei die 30 Euro Wert sind. Musst halt auch überdenken, dass das ganze viel Arbeit für dich ist und Stress etc. und dann gewinnst du vielleicht nicht mal...

Übrigens, der Stundensatz ist vollkommen in Ordnung. Um eine Praxis ohne Verlust am Laufen zu halten muss ein Zahnarzt ca. 220 Euro in der Stunde Umsatz machen. Da ist dann eingerechnet: Strom, Wasser, Miete, Kosten für Helferinnen, Einheiten, Sterilisation, Wartung etc. und sein eigenes Gehalt. Mit den 120 Euro hat er also wahrscheinlich nur seine laufenden Kosten gedeckt.

Das musst du bezahlen, denke ich. Immerhin hat er für dich Zeit geopfert, die er für andere Patienten hätte bereit stellen können. Ruf sicherheitshalber nochmal bei ihm an, aber im Grunde musst du zahlen.

Da er die Zeit nicht Deiner KK anrechnen kann, kann es die Kosten für Privatpatienten berechnen und da dürfte es sich im normalen Rahmen bewegen.

Soviel ich weiß läuft das so:

Wenn der Zahnarzt durch Deinen Termin tatsächliche Einbußen hatte, dann musst Du seinen Stundensatz (den die Krankenkasse vorgibt) bezahlen.

Wenn er aber Laufkundschaft da hatte, mit der er die Lücke, die durch Dich entstanden ist, problemlos füllen konnte, hast Du nichts zu befürchten.

Soweit ich informiert bin, hat er die Beweislast zu tragen.

Alles ohne Gewähr, eigentlich nicht meine Materie.

Eines noch: Solch ein Verhalten ist von einem Zahnarzt unter aller Sau. Jeder hat schon mal einen Termin verpasst und dafür eine Rechnung zu erhalten ist wirklich daneben. Guck, dass Du nen Neuen findest.

Grüße!

Er berechnet den Verdienstausfall, den er hatte, da Du unentschuldigt fernbliebst - das darf er! Allerdings muss er nachweisen, dass er in der Zeit keinen anderen Patienten behandeln konnte.