Verlängerung REHA über Deutsche Rentenversicherung Bund?

2 Antworten

Hallo Klaus1962,

Sie schreiben:

Verlängerung REHA über Deutsche Rentenversicherung Bund?

Antwort:

In der Regel sind REHA-Maßnahmen heutzutage auf 3 Wochen begrenzt!

Mit entsprechender medizinischer Begründung durch die zuständigen Ärzte und in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger werden ggf. Verlängerungen seitens des Kostenträgers bewilligt!

Stimmt es, falls man die 5wöchige REHA der DRV um eine Woche verlängern möchte, man automatisch arbeitsfähig entlassen wird, bzw. ansonsten keine Verlängerung bekommt.

Antwort:

Dafür gibt es, so wie Sie es beschreiben, in der Fachliteratur keinen Anhaltspunkt!

Allerdings ist es fast schon ein ungeschriebenes Gesetz, daß man aus der REHA als Arbeitsfähig über 6 Stunden pro Arbeitstag entlassen wird, wenn man die REHA-Maßnahme ohne schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes antritt!

Das Ergebnis, in der Regel arbeitsfähig, scheint ja bereits nach 2 Wochen festzustehen. 

Antwort:

Diese Aussage ist aus der Luft gegriffen!

Wer erhält überhaupt die volle Erwerbsunfähigkeitsrente, ich habe bei 180 Personen nur von 2 Menschen erfahren, das dies passiert ist. Ich freue mich sehr über viele Antworten. 

Antwort:

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer die versicherungsrechtlichen Vorausseutzungen erfüllt und an Hand seiner eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen kann, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das ist Quatsch.

Die Verlängerung der REHA entscheidest nicht Du, sondern der Arzt. Wenn er der Meinung ist, dass die REHA gut angeschlagen hat, und Du nun arbeitsfähig bist, bekommst Du keine Verlängerung, genauso wenn er der Meinung ist, dass durch die Verlängerung keine Besserung auftritt.

Wenn verlängert wird, wirst Du auch nicht arbeitsfähig entlassen, wenn Du dies nicht bist.

Die volle EU-Rente erhält der, der nicht fähig ist, auch Teilzeit zu arbeiten, in der Regel Krebs-erkrankte, auch wenn der Krebs dann besiegt wurde.

EU-Rente wird i.d.R. auch erstmal befristet gewährt.

Bevor Du den EU-Renten-Antrag stellst, versuche jedoch erstmal, die vollen 18 Monate Krankengeld zu bekommen, denn das ist meist mehr als die EU-Rente