Verkaufen von Globuli: Ist es einfach so zu verkaufen?

10 Antworten

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Auf klare Fragen hast du bist jetzt nicht geantwortet. Was hältst du davon jetzt mal KLARTEXT zu reden ??

Fakt ist: Du und dein angeblicher Chef haben weder Erfahrung, noch das zwingende Verantwortungsbewusst sein dem Verbraucher gegenüber.

Tut mir leid. Aufgrund deiner zahlreichen, aber widersprüchlichen Kommentare, kommt für mich nur diese Bewertung in Betracht.

Sieht so deine Sorgfaltspflicht aus - im Umgang mit Präparaten, die andere Menschen schlucken sollen?

  • Verkauf von Globuli. Ist es einfach so zu verkaufen?
  • Was müsste mein Chef tun, damit wir die Stoffwechselkur online verkaufen dürften?
  • Für das Angebot habe ich nur aufgeschrieben bzw. abgeschrieben was im Paket enthalten ist ohne es genau zu kennen. meine Information war nur, dass es bestenfalls letztes Jahr online sein sollte.
  • Verkauf/Gewerbe/Privat ?: Gewerblich aber die Genehmigung fehlte wohl. Ich habe hierbei nur auf die Nahrungsergänzung geschaut und Globuli nicht als Medikament erkannt.
  • Da der Shake für uns rein als Nahrungsergänzungsmittel zählte und auch auf Nachfragen beim Hersteller und Anbieter keine medizinischen / apothekenpflichtigen Voraussetzungen benötigen sollte. Tja ... da wurde man wohl getäuscht.
  • ich bin da penibel darauf zu achten was ich anbiete. das war ein komplett neuer Artikel der innerhalb von heute auf morgen angelegt werden sollte ohne sich groß zu erkundigen
  • User-Frage: Ist das Produkt irgendwie registriert (BfArM)? - Deine Antwort: keine Ahnung. Hersteller ist Gall Pharma GmbH zuvor wurde es nur in Fitnessstudios angeboten.
  •  Danach soll die Ernährung basierend auf gesunden Lebensmitteln langsam raufgefahren werden, nachdem man sich 7 Tage mit Eiweis und Vitaminen vollpumpt.
  •  Na ja ob es wirklich hilft kann ich aus eigener Erfahrung Nicht sagen,.......
  • Trotz Übergewicht halte ich nix von Diäten die verbotene und erlaubte Lebensmittel enthalten.

Fazit: Du weißt absolut nichts über das Produkt. Du räumst die Möglichkeit ein, dass dein Produkt eventuell auch keinen Nutzen für den Käufer hat.

Du spielst deine Verantwortung runter; "Tja, da wurde man wohl getäuscht"

Und wenn eBay den Verkauf nicht verhindert hätte, würdest du das Zeug bedenkenlos vertreiben. Findest du das in Ordnung?

Nie und Nimmer hast du irgendwas mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel zu tun.

Wie bist du an das Angebot gekommen. Ich weiß nicht warum, aber ich habe immer stärker den Eindruck, dass es sich um einen Restposten handelt.

Das ist auch überhaupt nicht verwerflich. Dein Geschäftspartner die Gall-Pharma, weist viele Präparate als "Lebensmittel" aus.

2015 hat Öko-Test Nahrungsergänzungsmittel verschiedener Hersteller getestet.

Das Ergebnis war erschreckend. Eine Handvoll Anbieter haben die Bestnote "mangelhaft" erhalten. Der große Rest bekam ein sattes "ungenügend".

Gall-Pharma macht schon auf der Startseite deutlich, dass die Infos ausschließlich für österreichische Kunden bestimmt sind.

Warum ist das so - und wie hättest du als Verkäufer auf Kundenanfragen reagiert?. Mit Fachwissen wohl kaum.

Unter Umständen bist du überhaupt nicht berechtigt, Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben ohne eine Gewerbeanmeldung aus dem Lebensmittelbereich.

Auch hier solltest du dich besser vorher mal informieren.

Alle Infos zum Thema findest du hier:

https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/03_NEM/lm_nahrungsErgMittel_node.html

eBay-Grundsatz zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und ärztlichen Leistungen

Es ist verboten, Arzneimittel anzubieten. Ebenso ist es verboten apothekenpflichtige medizinische Geräte und Medizinprodukte, ärztliche Leistungen oder Gutscheine über ärztliche Leistungen anzubieten.  

Ausnahmen: Welche Angebote fallen nicht unter diesen Grundsatz
  • Gewerbliche Anbieter, die die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllen, dürfen freiverkäufliche („nicht apothekenpflichtige“) Arzneimittel anbieten.

Sehr wahrscheinlich erfüllst du als Gewerblicher Anbieter nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Auch die Beschreibung, dass das Pharma-Unternehmen, seine Produkte über dich vertreiben will und bisher in Fitness-Studios an den Mann gebracht hat, finde ich sehr unglaubwürdig.

Die Betreiber hätten nämlich rechtlich, die gleichen Probleme wie du. Und ich glaube nicht, dass der Hersteller solche Rechtsverstöße billigt um seine Produkte verkaufen zu können.

Eigentlich leben die Nutzer von Fitness-Studios generell schon sehr gesund und achten auf ihre Ernährung. Auch wenn es immer Ausnahmen gibt, halte ich ich die Fälle, die mit deinem Shake an gesunde Nahrung herangeführt werden sollen, nicht als geeignet Zielgruppe.

MEINE FRAGEN AN DICH

  • Kannst du die Ware an den Verkäufer zurückgeben?
  • Über welchen Vertriebsweg hast du die Ware erhalten?
  • Mit welcher Art von Ware handelst du sonst?
  • Wie heißt das Produkt?
  • Wie lange ist das Mindeshaltbarkeitsdatum?
  • Warum hast du Probleme über ganz normale Dinge zu reden? - z.B. über deinen Shop oder war dies dein erster Artikel auf eBay?

Das Artikel als unzulässig abgelehnt werden ist auf eBay keine Seltenheit.

Ein ähnliches Problem gibt es z.B. oft mit dem Verkauf von Parfüm und Kosmetikartikel. Auch hier gibt es gesetzliche Bestimmungen, die nicht selten für Unverständnis bei den Verkäufern sorgen.

Hier mal die lange eBay-Liste der ausgeschlossenen Artikel:

http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html

GELD VERDIENEN IST SCHÖN - ABER NICHT UM JEDEN PREIS !!

Von Lebensmitteln, sollte man wirklich die Finger lassen, wenn man nicht genau Bescheid weiß. Oder man besorgt sich entsprechende Dokumente, die die Unbedenklichkeit bestätigen und ggf. die Haftung übernehmen.

Und zu bedenken ist auch immer, dass die Sachen ein Verfallsdatum haben. Bist du als Händler in Lage, auch mal eine größere Stückzahl zu vernichten, weil du sie nicht verkaufen konntest? Ich glaube nicht.

Bevor du meine, etwas ausgedehnten Beiträge für Vorträge oder Gardienen-Predigten hältst - das sollen sie sicher nicht sein.

Wie du selbst festgestellt hast, interessieren sich doch schon einige Nutzer, die dir auch eine Menge an Tipps und Meinungen gegeben haben.

Bei den meisten meiner Infos, geht es ja auch nicht ausschließlich um deinen Fall.

Betrachte also Bitte 2/3 als Allgemeine Informationen zum Thema.

Impressum

Firmenname: Gall-Pharma GmbH

Straße: Grünhüblgasse 25

PLZ/Ort: 8750 Judenburg

Österreich

Informationen auf dieser Homepage sind ausschließlich für österreichische Kunden bestimmt!

http://gall.co.at/

Ich gebe da Antwort, wo ich nicht das Gefühl erhalte vom User blöd angemacht zu werden sondern tatsächlich hilfreiche Informationen erhalte.

  • Kannst du die Ware an den Verkäufer zurückgeben?

Wird sich nach den ganzen Informationen in der kommenden Woche zeigen.

  • Über welchen Vertriebsweg hast du die Ware erhalten?

DHL / Österreichische Post

  • Mit welcher Art von Ware handelst du sonst?

Leder- / Textilschuhe

Bekleidung

Modeschmuck

Neu ist / war Nahrungsergänzung und Hygiene (Gesichtsmaske) geplant.

  • Wie heißt das Produkt?

Premium Stoffwechselkur .... jep bei der Bezeichnung habe ich gelacht da jeder seinen Artikel als Premium und Stoffwechselkur bezeichnen kann.

  • Wie lange ist das Mindeshaltbarkeitsdatum?

Ja, nächstes Jahr

  • Warum hast du Probleme über ganz normale Dinge zu reden? - z.B. über deinen Shop oder war dies dein erster Artikel auf eBay?

Hm... wohl da mir der Ton gewisser Leute nicht gefällt und zwar öffentlich Fragen stelle jedoch ansonsten nirgends den Namen der Firma nenne.

Und ja ich bin nur eine Angestellte. Was soll ich tun ... meinem Chef sagen: Arbeitsauftrag ... püh mache ich nicht. Da kannst du mir sonst was erzählen, du zahlst ja nur meinen Lohn.

Ich erhielt nur die Information der Artikel muss online und das gestern, 2 Tage vor dem Urlaub. Gut vor dem Urlaub natürlich nicht geschafft.

Natürlich habe ich nachgefragt ob ich spez. Berechtigungen brauche. Doch dies wurde verneint.

Also zur Eingabe u.a. Flatfile von Amazon durchgesehen, was für Daten angegeben werden müssen.

Nirgendwo habe ich danach den Hinweis gesehen, dass ich ggf. abseits davon bei andere Regelungen übersehe.

Globuli hat den Inhaltsstof Saccarose ... nach meinem dafürhalten ist das einfach nur Zucker ...winzige Millimeter große Zuckerperlen habe ich mit keinem Gedanken als homöopathisches Arzneimittel erkannt was soll Zucker schon gesundheitlich beeinflussen und der Begriff war mir selbst neu.

Die Suche nach Globuli hatte mir auch nicht sofort gezeigt, dass es gar apothekenpflichtig sei. Nur das es pro und contra gibt bzgl. Gaubuli. Erst später und tieferes Graben brachte dieses Wissen.

Insofern war meine Handlung: Tun was mein Chef mir sagt und später bzw. Danach nähere Informationen beschaffen. Insbesondere da ich selbstverständlich mir Wissen aneignen Will um bei Fragen antworten zu können oder im Zweifel eine Person bei der Hand wissen will und muss an die ich die Fragen weiterleiten kann.

Für die Antwort danke ich. Sie ist mit Abstand die Beste, u.a. da nicht nur gemotzt wurde sondern für mich sinnvolle und hilfreiche Informationen gegeben wurden.

Solltest Du Privatanbieter sein, wurde das deswegen gesperrt. Sowas dürfen nur gewerbliche Anbieter mit entsprechender Genehmigung anbieten.

Gewerblich aber die Genehmigung fehlte wohl. Ich habe hierbei nur auf die Nahrungsergänzung geschaut und Globuli nicht als Medikament erkannt.

Wiel diese Mittel apothekenpflichtig sind.

Als Nahrungsergängzung sind sie ohnehin ungeeignet,weil die jeweilige Wirkstoffmenge gar nix mit Nahrungsergänzung zu tun haben kann. Diese als solche anzubieten, wäre nahe am Betrug. Was bitte sollten die den ergänzen?

Nenn mal ein Mittel, das sich als Nahrugsergänzung eignet.

PS: Ih finde es schon fast komisch, dass dein "Chef" sowas nicht weiß, und dass hier in einem Laienforum danach gefragt werden muß. Wenn er sich mit dem Thema je befaßt hätte, wüßte er es. Außerdem kann man das in 10 Sekunden googeln.

Such dir mal schnell nen anderen Job, dieser Chef weiß offenbar nicht, was er tut. Da wirst du den Job eh nicht lagne haben. Schnelle Pleite ist vorauszusehen.

Der Hersteller welcher es selbst anbietet, wollte es über uns vertreiben lassen. Dieser hat das Produkt aber selbst zuvor nur via Fitnessstudios vertrieben. Hauptsächlich geht es um den Stoffwechselkur Shake. Dieser soll 7 Tage, 2x tgl. genommen werden als Ersatz zu einer Mahlzeit. Danach soll die Ernährung basierend auf gesunden Lebensmitteln langsam raufgefahren werden, nachdem man sich 7 Tage mit Eiweis und Vitaminen vollpumpt. Na ja ob es wirklich hilft kann ich aus eigener Erfahrung Nicht sagen, da nicht verwendet. Der Packung liegt halt Globuli bei 1.3 g. Trotz Übergewicht halte ich nix von Diäten die verbotene und erlaubte Lebensmittel enthalten. Ich bin der Meinung die Menge machts und Bewegung sollte nicht fehlen.

@MichiruKaio

Und welchen Wirkstoff enthält das Globuli? Es darf auch nicht jeder Depp homöopathische Mittel herstellen und wenn, dann muß er wissen, dass die nur über Apotheken vertrieben werden dürfen. Du hast es ja scheinbar nur mit unfähigen Unternehmern zu tun. Such dir was besseres, mit solchen Leuten und solchen Präparaten kann man in Teufels Küche kommen, wenn man keine Ahnung hat.

Der Hersteller hat sich bereits strafbar gemacht. Die Fitnesstudiobetreibeiber möglicherweise auch, die müssen ja wissen, was in ihren Läden läuft. Finger weg von solchen Leuten!

@Bitterkraut

Saccarose ... nach meinem dafürhalten ist das einfach nur Zucker und kein Medikament. Daher war ich darüber so verwirrt.

Hallo MichiruKaio,

ich denke, dass da ein paar Missverständnisse vorliegen.

Dies wurde gesperrt und als Grund wurde Globuli angegeben.

Vermutlich nicht.

"Globuli" ist zunächst einfach nur eine Darreichungsform eines Mittels - genauso wie Tabletten oder Tropfen.

Das wäre ganz bestimmt kein Grund, das Mittel zu sperren.

Sehr wahrscheinlich habt Ihr "homöopathische Globuli" anbieten wollen. Also Homöopathika.

Und Homöopathika sind vom Gesetzgeber auf juristischem Wege zu Arzneimitteln erklärt worden und unterliegen deshalb der Apothekenpflicht. Die entsprechenden Paragraphen im Arzneimittelgesetz sind §§38, 39 und 44.

Die Sperrung erfolgte also nicht, weil Ihr das Mittel in einer bestimmten Darreichungsform (Globuli) angeboten habt, sondern weil Ihr gegen das Arzneimittelgesetz verstoßt, wenn Ihr Homöopathika verkaufen wollt, ohne Apotheker zu sein.

Was kann Dein Chef tun?

Zwei Möglichkeiten:

1) Er kann einen Apotheker mit an Bord nehmen.

2) Er kann alle Bezüge zur Homöopathie aus seiner Werbeanzeige löschen und in der Beschreibung der Globuli explizit von "Nahrungsergänzungsmittel" sprechen.

Dann sollte es keine Probleme mehr geben und Ihr könnt auf Kundenfang gehen. =D

Grüße

Da sollte er sich mit dem Hersteller Gall Pharma wohl nochmal genauer auseinandersetzen. Für das Angebot habe ich nur aufgeschrieben bzw. abgeschrieben was im Paket enthalten ist ohne es genau zu kennen. meine Information war nur, dass es bestenfalls letztes Jahr online sein sollte.

Globuli unterliegt dem Arzneimittelrecht- wie alle homöopatischen Arzneimittel, entsprechende Verordnungen zum Vertrieb sind entsprechend einzuhalten. Dein Chef müsste also Apotheker sein bzw. eine Apotheke haben um Globuli zu vertreiben.