Verhinderungspflege rückwirkend nach Tod des Vaters
Hallo, ich habe zwar schon verschiedene Fragen/Antworten zu diesem Thema gelesen, aber noch keine passenden Angaben zu meiner Thematik gefunden. Ich pflege meinen Vater und hatte mir im Januar 4 Wochen Auszeit genommen. In dieser Zeit wurde mein Vater trotzdem 24 Stunden betreut. Leider habe ich keinen Antrag auf Verhinderungspflege gestellt. Nun ist mein Vater verstorben und die AOK lehnt die rückwirkende Erstattung ab, obwohl ich den Urlaub belegen kann. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung? Für eine Antwort wäre ich dankbar.
3 Antworten
bist du denn als Pflegeperson bei der Pflegekasse erfasst? wer hat die Verhinderungspflege übernommen? besteht eine Rechnung für die Verhinderungspflege? mit welcher Begründung wurde die Verhinderungspflege abgelehnt?
Gibt es in der Nähe einen Pflegestützpunkt? Vielleicht haben die einen Rat. So weit ich weiss, hätte man das im Voraus beantragen müssen.
Verhinderungspflege ist VORHER zu beantragen, darum bekommst du nichts.