Verbandswechsel beim suprapubischen Katheter - sind hierzu Sozialgerichtsurteile bekannt
Die AOK Karlsruhe leht seit 2014 die Kostenübernahme beim Verbandswechsel durch den Pflegedienst ab. Die Patientin hat Pflegestufe 2. Die AOK beruft sich auf die gemeinsamen Richtlinien der Arzte und Krankenkassen , die den Verbandswechsel zur Grundpflege zählen, obwohl es mehrere Entscheidungen von Sozialgerichten gibt, in denenfestgestellt wurde, dass der Verbandswechsel zur Krankenpflege gehört und von medizinisch geschulten Personal vorzunehmen ist. Die Krankenkassen hätten die Kosten zu tragen. Wer ht ähnliche Erfahrungen? Wer kennt einschlägige Urteile bzw. Entscheidungen mfG ShivaFame
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2 Antworten
Hier hilft auch kein Anwalt. Denn die HKP = Richtlinie häuslicher Krankenpflege wurde zum 1.1.14 geändert. Darunter ist auch der Verbandwechsel eines SPF. Die Änderung beruht auf der Empfehlung der Pflegeexperten die die Standards zur Wundversorgung erarbeiten. was steht nun zum SPF Verbandwechsel in der neuen HKP?
Katheter, Versorgung eines suprapubischen
Verbandwechsel der Katheteraustrittstelle einschließlich Pflasterverband und einschließlich Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente -* nach Neuanlage - bei Entzündungen mit Läsionen der Haut an der Katheteraustrittsstelle.*
Das Abklemmen des Dauerkatheterschlauchs zur Erhaltung und Steigerung der Blasenkapazität ist Bestandteil der Leistung. Die Abdeckung oder der Wechsel der Abdeckung ist auch ohne Entzündungen mit Läsionen der Haut verordnungsfähig, wenn damit insbesondere durch erhebliche Schädigungen mentaler Funktionen (z.B. Kognition, Gedächtnis, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit,Orientierung, psychomotorische Unruhe) bedingte gesundheitsgefährdende Handlungen des Patienten an der Katheteraustrittsstelle oder dem Katheter wirksam verhindert werden können. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.
Du kennst die Urteile doch anscheinend schon.
Denke mal, da muß ein Anwalt her