Unfallfragebogen. Warum Pflicht bzw. seit wann Pflicht?

3 Antworten

Nein, das ist keine Neuerung. Die Krankenkasse hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es zu dem Unfall (Sturz) gekommen ist.

Wenn Fremdverschulden vorliegt, dann hat die Krankenkasse Anspruch auf Kostenerstattung durch den Verursacher. In der Regel trifft es jüngere Menschen, aber es soll schon Fälle gegeben haben, wo jemand die unliebsame Oma die Treppe runterschubst hat...

Dann wäre der "Täter" mit allen Kosten, die die Krankenkasse dafür ausgeben muss, in Regress zu nehmen, denn ohne dieses "Nachhelfen" wäre es nicht zum Sturz gekommen.

Bei Ihrer Oma ist es das Alter, aber s.o. nachfragen muss die Kasse.

Nun diese Neuerung ist für die Krankenkasse, um die Behandlungskosten evtl. auf eine andere Versicherung umzuwälzen.

Wenn sich nämlich herausstellt deas der Unfall deiner Oma nich ihre "Schuld" war sondern durch jemanden anderen verursacht wurde, nimmt eure GK diese Person in Regress.

Das ist inzwischen Standartverfahren der GKV.

Und imho sind die Krankenhäuser nur bei Verletzungen welche auf ein Gewaltverbrechen hindeuten meldepflichtig


Es geht nicht darum, mehr Papier zu erzeugen, sondern die Krankenkasse will wissen, ob sie gegebenenfalls jemanden in Regress nehmen kann.

Wenn es nämlich einen Unfallverursacher geben sollte, holt sich die Krankenkasse dort die Beiträge zurück.