Umgangsrecht verweigern wenn der Vater die verordneten Medikamente nicht dem Kind geben will?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine schwierige Entscheidung u. kann hier kaum "richtig" beantwortet werden, da  sowohl etliche für das , als auch gegen dieses Medikament sind.

der Vater möchte bestimmt wie du nur das beste für sein Kind?

Ich gehe davon aus, daß dein Sohn "ADHS" hat?

bei mir war es schon mal die gleiche Situation, bezgl. meiner Enkelkinder!

die Mutter war dafür, ich dagegen, ebenso der Kindsvater, der aber auch kein Sorge - nur ein Umgangsrecht hat. 

bis heute haben sie es nicht genommen, davor allem  die Diagnose in Bezug auf diese Krankheit oft zu schnell gestellt wird. 

wie es rechtlich ist?

Das solltest du in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, dem Arzt u. dem  Jugendamt klären?

Die Diagnose wird in Deutschland doch gar nicht häufig gestellt.

@Menuett

Da bin ich anderer Meinung!

@Menuett

doch im vergleich zum ausland sogar sehr sehr oft und zu oft, da die wenigsten "diagnosen" überhaupt adhs haben. von 100 adhslern die diagnostiziert werden, ist es einer der es wirklich hat.

Hallo,

zunächst mal stimmt es, daß Du dem Vater nicht generell das Umgsrecht auf Dauer verweigern kannst.

ABER:

Du hast das alleine Sorgerecht, damit auch die Gesundheitsfürsorge. Der Vater darf also überhaupt nicht mitentscheiden, welche Medikamente Dein Kind bekommt und welche nicht.

Die Frage ist jetzt nur, was darfst Du offiziell und welche Konsequenzen hat es, wenn Du den Umgang verweigerst.

Die Familiengerichte und das Jugendamt kümmern sich überhaupt nicht um einzelne Termine, d. h. Du kannst im das Kind bei den nächsten Terminen erstmal ganz pauschal verweigern, da passiert Dir erstmal gar nichts.

Dein Mann muss dann erstmal den Umgang einfordern. Zunächst mal über das Jugendamt. Mit denen kannst Du reden, denen die Situation erläutern. Wenn Du Glück hast, verstehen sie das, wenn Du Pech hast, gerätst Du an irgendwelche Deppen, die den Sachverhalt nicht kapieren. Denen kannst Du aber immer noch zusagen, daß Du Dich an die Vereinbarungen hältst und dann immer noch den Umgang verweigern. Die sprechen Dich dann nochmal an und Du erzählst denen weiter irgendwelchen Blödsinn. Hauptsache, es steht was in der Akte.

Es dauert eine ganze Weile, bis der Vater dann überhaupt erstmal per Anwalt etc. irgendwas in die Wege leiten kann. Das kannst Du bis zu einem Termin vor dem Familiengericht treiben. Bis dahin hast Du hoffentlich einen Anwalt, der dem Gericht korrekt belegen kann, daß Du den Umgang korrekt verweigerst, weil der Vater die Medikamentengabe verweigert. Es ist dabei uninteressant, ob er irgendwelche Stellungnahmen von anderen Ärzten mitbringt oder nicht. Nur Du und Dein Kinderarzt entscheiden, niemand sonst.

Im schlimmsten Fall, wenn Du an den falschen Richter gerätst, wirst Du dann verpflichtet, den Umgang wieder zu erlauben. Das hat aber für Dich keine Konsequenzen, Du bekommst weder eine Strafe, noch musst Du den Gerichtsprozess bezahlen.

Die Gerichtskosten werden geteilt, jeder zahlt seinen eigenen Anwalt.

Damit kannst Du zumindest ein paar Monate Zeit gewinnen und Dein Kind ist dann schon mal korrekt eingestellt.

Abgesehen davon wird der Vater sich das überlegen, ob er vor Gericht zieht, weil er auch verlieren kann und dann gar kein Umgangsrecht oder nur noch einen begleiteten Umgang riskiert.

Viel Glück!

Ich arbeite schon seit einigen Jahren mit dem Jugendamt zusammen und diese kennen die ganze Problematik und haben auch sämtliche Berichte von Ärzten, speziellen Kliniken wo wir Therapie gemacht haben, heilpädagogischen Kindergarten und Schule, auch die Berichte vom schulpsychologischen Dienst sprechen eine deutliche Sprache.

@Babss1980

Wenn Du da gute Erfahrungen gemacht hast, kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen, das Jugendamt kann Dich beim Verzögern sehr gut unterstützen. Und wenn Du noch weitere Stellungnahmen bekommen kannst von anderen Stellen, ist das auch sehr gut.

das ist ne steilvorlage für den vater der mutter das kind abzunehmen. sie hat nicht das recht den umgang zu verbieten.

strafe wäre ordnungsgeld, ersatzweise haft oder entzug des sorgerechtes, das kind kommt direkt zum vater. das kann schneller gehen wie man denkt. kinder unter drogen zu setzen ist nicht aufgabe des vaters und er entscheidet dies im rahmen der alltagssorge die er im umgang alleinig inne hat.

es handelt sich hier um ruhigsteller, nicht um lebenswichtige dinge wie herztabletten

@vogelstation

Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland ein großer Unterschied. Er hat zwar das Recht auf Umgang, das ist aber nicht so leicht durchzusetzen. In manchen Fällen nichtmal per Gericht, selbst wenn es besteht.

Und über die Medikamentation entscheidet ja wie gesagt, die Mutter und der Hausarzt, nicht der Vater und auch sonst niemand. Ob das Drogen sind und ob die Medikamente in diesem Einzelfall sinnvoll sind oder nicht, lässt sich pauschal im Internet wohl kaum beurteilen.

@thomasbuescher

Ob die Medis sinnvoll sind, testen wir ja erst. Danach werde ich Risiken und nutzen abwiegen, ich habe auch nie behauptet dem Vater generell den Umgang zu verbieten, selbst ich räume ihn ein Mitspracherecht ein, aber ich will auch das Recht bekommen es ausprobieren zu können. Was danach entschieden wird steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

@vogelstation

Ritalin ist mitnichten ein Ruhigsteller - Probiere es aus und Du wirst alles andere als ruhig sein - es war eben Ritas little helper beim Tenisspielen. 

@vogelstation

Solange der Vater noch keinen Beschluss erwirkt hat, dass sie ein Ordnungsgeld zahlen muß, bekommt sie auch keines.

Und gesichert wird einer Mutter nicht wegen einem prügelnden Vater das Sorgrecht entzogen.

Ritalin ist ein AUFPUTSCHMITTEL und wirkt in keinem Fall beruhigend.

@thomasbuescher

natürlich ist es leicht durchzusetzen, im eilverfahren wird das durchgesetzt. die mutter bekommt eine strafandrohung mit ordnungsgeld ersatzweise haft und bei weiteren zuwiederhandlungen wird ihr angedroht das sorgerecht zu entziehen.

die medikamente sind nicht lebenswichtig und als drogen massiv umstritten. selbst die schule oder kita würde die medikamente nicht verabreichen.

@Menuett

dann erwirkt er eben den beschluss. das er prügelt muss nachgewiesen werden: atteste mit verletzungen, fotos mit verletzungen, anzeigen von der polizei und urteile. ansonsten kann das stecken bleiben.

zudem hat er derzeit kein sorgerecht, aber das kann er sich ja noch holen.

@vogelstation

Also erst mal ist es nicht ganz so einfach zwangsgeld durchzusetzen, wie du hier behauptest! Ich spreche hier aus Erfahrung! Erst mal müsste der Umgang vor einem Gericht geregelt sein und in dem Beschluss müsseb bei zuwiderhandlung zwangsgelder oder ersatzweise Haft, angedroht werden! Die medikamentengabe gehört nicht zur alltagssorge! Es entscheidet der oder die Sorgeberechtigte/n

Hier spielt das Alter und der Wille des Kindes eine sehr wichtige Rolle. Der Wille des Kindes hat bei medizinischen Fragen ab einen gewissen Alter (ab ca. 12-14 Jahre, Abhängig von der geistigen Reife) oberste Priorität!! Das was die Eltern in medizinischen Fragen wollen, spielt dann gesetzlich keine Rolle mehr!

Kann ich ihm den umgangskontakt verweigern solange er sich weigert die notwendigen Medikamente zu geben?

Wenn es der Wille des Kindes ist, das Arzneimittel zu nehmen, dann handelt der Vater gegen das Wohlergehen und den Willen des Kindes. Das vorenthalten medizinischer Behandlungen, die das Kind in Anspruch nehmen möchte ist tatsächlich strafbar. (Umgekehrt übrigens auch, wenn das Kind eine medizinische Behandlung ablehnt)

Ich würde mein Kind niemals zwingen, es soll ihn ja besser und nicht schlechter gehen.

@Babss1980

Das hab ich doch auch nicht gesagt. Wenn dein Kind das Arzneimittel nehmen möchte, ist der Entzug der medizinischen Behandlung Kindeswohlgefährdung. In dem Fall kannst du sicherlich dem Vater den Umgang verbieten.

nein kannst du nicht, das wird dir negativ ausgelegt und kann dich das sorgerecht kosten.

der vater muss die medis nicht geben, wenn er dafür keinen bedarf sieht. zudem sind sie nicht lebensnotwendig. er bestimmt dies im rahmen seiner alleinigen alltagssorge.

ritalin ist nichts was man kleinen kindern verpasst. die erleben das leben dann nur noch unter starker einwirkung von psychopharmaka wie im rausch. denke mal drüber und such die ursache für die problematik,.

Der Vater schlägt ihn wenn das Kind ausrastet....Das ist dann besser? 

@Babss1980

Oh, Mann.

Dir ist klar, dass Du das Kind ihm nicht geben darfst, wenn Du es dadurch in Gefahr bringst.

Warum hast Du ihn nicht wegen Körperverletzung angezeigt und hast das Jugendamt um Unterstützung gebeten und warst nicht beim Anwalt um dagegen gerichtlich vorzugehen?

@Menuett

Beim Anwalt bin ich schon, der kleine hat erst vor kurzem davon berichtet und um ganz sicher zu gehen hat er morgen mit mir einen Termin bei unserem Therapeuten...Er möchte den kleinen dann mal auf den Zahn fühlen ob da was dran ist und wie es ihm mit dem Ritalin geht, ich werde bei dem Gespräch nicht mit im Raum sein. 

@Babss1980

wo hast du beweise dafür? was willst du beim anwalt?der kann dir nicht helfen. hast du direkt aussage bei der polizei machen lassen? hast du nachweise in form von verletzungen? atteste von ärzten?

mit der bemerkung wirst du sehr vorsichtig umgehen müssen und ist immer noch kein grund für umgangsentzug, da du das nicht nachweisen kannst. zudem der vater dir das als manipulation vorwerfen kann. warum traut sich dein kind nicht, dass bei dir vorzutragen wenn es passiert ist?

warum sollte dein kind überhaupt beim vater ausrasten? wie wäre es mit einer erziehungsberatung und einer erziehungstherapie für das kind, wo es lernt mit sich selbst klar zu kommen? das was du beschreibst ist verhaltensgestört und hat mit adhs nichts zu tun. von 100 adhs verdächtigen ist einer mit adhs - die anderen sind modekrank.

ritalin ist nichts was man erprobt oder ertestet, es ist eine massive droge, die das wesen des kindes total verändert. die kinder sind völlig high und es ändert nichts am grundübel. ritalin ist sehr stark gesundheitsschädlich, schädigt die organe und das gehirn. hast du dich auch nur einen moment damit beschäftigt?

@vogelstation

Woher nimmst Du diese Zahlen und wie kommst Du dazu Dich hier als Richter aufzuspielen? 

Zudem ist ja auch noch nicht fest, dass es eine dauerhafte Medikation wird. Wir haben 10 Tage zur Erprobung und danach wird entschieden, aber es ist wichtig diese 10 Tage durch zuziehen um es richtig beurteilen zu können. 

@Babss1980

Nein, um es richtig beurteilen zu können, ist es nicht wichtig, dass er das Medikament nimmt, während Du nicht anwesend bist.

Ritalin für Kinder hat eh nur einen kurze Wirkungszeit.

So ein Blödsinn.

Ritalin verursacht keinen Rausch, das ist völliger Fubbes.

Die Ursache für ADHS liegt in einem gestörtem Hirnstoffwechsel, das ist kein pädagogisches Problem, was dem ADHS zu Grunde liegt.

@Menuett

bevor du dich nicht mit sachen beschäftigt hast, solltest du dich raushalten.

adhs ist bei 1% von kindern die adhs verdacht ausgsprochen haben überhaupt nur vorhanden. die meisten adhs kinder sind verhaltensgestört. eine diagnosefindung dauert lange und ist komplex und ritalin spielt da bei seriösen therapeuten keine rolle mehr.

@vogelstation

Achja, das entscheidest Du? Die Hochschulmedizin ist da aber mit Ausnahme einer bestimmten Person ganz anderer Ansicht. Die analytischen Herangehensweisen bringen meines Erachtens auch nichts. 

@WalterE

da liegst du falsch, die hochschulmedizin ist genau der gleichen meinung. du scheinst nachweislich einfach keine ahnung zu haben.

Bei Ritalin ist es überhaupt kein Problem, wenn das Kind die Tabletten mal ein paar Tage nicht nimmt. Bei der Ritalingabe geht es nicht darum, einen gleichbleibenden Spiegel zu halten.

Wenn der Vater sich mit einem ADHSler unmedikamentiert befassen will, dann ist das kein bzw. sein Problem.

Dann herrscht dort körperliche Züchtigung....Das darf auch nicht die Lösung sein.

@Babss1980

Hier begehst Du eine unterlassene Hilfeleistung, wenn Du da nicht einschreitest.

Körperliche Züchtigung ist nicht nur die Straftat Körperverletzung und/oder Mißhandlung, sie wird im Gesetz zur elterlichen Sorge noch zusätzlich geächtet.

Hast Du Anzeige erstattet? Wenn nein - warum nicht?

@Babss1980

ach, und das kommt erst zwischendurch raus? wer soll dir das denn glauben?