Trotz Lungenkrebs und COPD kann einer Pat. das häusliche Sauerstoffgerät entzogen werden?

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Die Verordnung einer Sauerstofftlangzeittherapie muss ja nicht zwangsweise das Krankenhaus ausstellen. Wer hat denn bislang die Verordnung übernommen? Wenn die Voraussetzungen für die Verordnung einer Sauerstofflangzeittherapie (http://www.sauerstoffliga.de/medien/divers/Dokumente/Leitlinien/Leitlinie%20LTOT%202008.pdf) vorliegen sollte auch ein Lungenfacharzt diese verordnen können.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Fachabteilung (Pneumologie) im Krankenhaus hatte das letzte Mal das Rezept ausgestellt. Bei einem niedergelassenen Lungenfacharzt war sie schon seit 2 oder 3 Jahren nicht mehr, weil Sie ja alle paar Wochen/Monate ins Krankenhaus musste und fast schon Stammgast in dieser Abteilung war.

Also ersten: Die Verordnung bzw. Folgeverordnung für die LOT bzw. LTOT, die Sauerstoff-Langzeittherapie kann auch der Hausarzt ausstellen das muss nicht zwingend das Krankenhaus oder der Pneumologe machen. Bei mir läuft es auch über meine Hausärztin.

Zweitens: Das ist schon richtig das es strenge Bestimmungen gibt was die Verordnung des Sauerstoffes anbelangt. Z.B: muss bei einer BGA ohne Sauerstoffzufuhr (drei Messungen), der CO2 Wert zwischen 55 - 60 mmHg sein (oder so um den dreh auf den ganz genauen Wert setze ich mich nicht fest), das man auch Sauerstoff verordnet bekommt. 

Ganz klar ist zu berücksichtigen, wenn ein Patient/Patientin mit hohem Alter schon Jahrelang eine Langzeit-Sauerstofftherapie hat und auch mal gute Werte bei der BGA hat, weil es ist natürlich auch tagesabhängig, wie es einem geht, das man demjenigen nun nicht den Sauerstoff wegnimmt von jetzt auf gleich. Aber das kommt leider immer wieder vor, weil man nur diese strengen Bestimmungen vor Augen hat und nicht auf den einzelnen Fall eingeht. 

Ich rate dir in einer solchen Angelegenheit dir gleich ein Anwalt dazuzuholen

Ergänzung: gerade habe ich mit dem behandelnden Arzt gesprochen. Seine Auskunft: die jetzt gemessenen Blutgas-Werte seien nicht schlecht genug, um die Verordnung eines Sauerstoffgerätes zu erlauben. (Bezug: Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Pneumologie, der Atemwegsliga (Asmussen?) von 2008 und Vorgaben der Krankenkassen) Er vermutet, dass auch in den vergangenen Jahren eigentlich kein Sauerstoffgerät hätte verordnet werden dürfen, weil die Blutgas-Werte nicht schlecht genug waren. Als einzige Möglichkeit sieht er an, dass die Patientin kurzfristig einen neuen ambulanten Termin zwecks Messung der Blutgas-Werte vereinbart. Falls diese dann „schlecht genug“ seien, könne ein neues Dauerrezept für den Sauerstoff-Konzentrator ausgestellt werden. Auf meinen Hinweis, dass es sicher auch ein psychologisches Problem und einen menschlichen Aspekt gäbe bei einer 83jährigen Patientin mit Lungenkrebs, COPD und div. anderen schweren Erkrankungen, der jetzt das lange Jahre gewohnte Gerät entzogen werden soll, wusste er auch keine Antwort...

was für ein unfug: wir behandeln doch menschen, keine laborwerte......

Ich würd hier raten zu einem niedergelassenen Lungenfacharzt zu gehen. Auch wenn sie lange nicht mehr bei ihm was solls. Erzählt ihm von der Atemnot. Er verordnet sicherlich eins...