Teilprothese Geschiebe.Unzufrieden mit Zahnarztarbeit-was kann ich tun?
Hallo.
Ich bekomme eine Teilprothese im Ok,weil ich auf einer Seite ab schneidezahn keine Zähne mehr habe.
Ausgemacht mit dem Zahnarzt war eine Geschiebeprothese,alles in allem bezahle ich 3000,-.
Bei der anprobe sah ich,daß eine fette Klammer von außen am zahn am 3.Zahn neben dem schneidezahn ist.
Zahnarzt meinte,alles andere wäre zu teuer gewesen für mich (!)
Ich bin sehr unzufrieden,da ich ausdrücklich gesagt habe,daß man nichts sehen sollte und ich mir etwas veräppelt vorkomme.
Auf Fragen, warum diese Klammer nicht am allerletzten zahn befestigt wurde, meinte der za, der sei nicht bauchig genug.
Hinter der Klammer sind 2 Zähne.
Was kann ich tun?
kann ich zu einem Gutachter?
2 Antworten
Wenn man absolut Unzufrieden mit der Leistung vom Zahnarzt ist, oder sich nach oder während einer Behandlung falsch verstanden fühlt, hat verschiedene möglichkeiten. Bevor man den Gang zu einem Gutachter macht, könnte man sich eine 2. Meinung bei einem anderen Zahnarzt oder Zahnärztin einholen.
Oder aber:
1. Es gibt bei einigen Verbraucherschutzstellen eigene Patientenberatungen. Also dort einfach mal nachfragen.
2. Ein Anlaufpunkt wäre auch die zuständige Krankenkasse.
3. Die BAGP. Das ist eine Arbeitsgemeinschaft für Patienten sowohl in der Human- und Zahnmedizin.
4. Die jeweilige Landeszahnärztekammer.
5. Nicht zuletzt sollte man noch einmal versuchen mit dem behandelnden Zahnarzt das Problem und die eigene Unzufriedenheit ansprechen.
Nicht lange „rumwackeln“ SOFORT zur Kasse nach Gutachter fragen. Nicht nachgeben. Darauf bestehen. Der klärt dann ob es wirklich nicht anders geht oder ob der ZA einen Fehler gemacht hat. Meist geht es anders. Nur Mut.
Ich glaube, die Überschrift ist verkehrt. Wenn eine Klammer am 3er ist, ist es keine Geschiebearbeit. An besteb wirklich mit der Kasse reden und die Arbeit so nicht abnehmen
Vor allem ist es letztendlich eine Unverschämtheit, wenn der Zahnarzt über dein Geld entscheidet.
aber man gibt den HKP ja selber ab - und hat ihn vorher mit dem ZA durchgesprochen?
Das ist genau die Frage - wenn eine Geschiebarbeit "vereinbart" war, muss ja eine solche auch im Heil- und Kostenplan von der Kasse bestätigt und abgesegnet worden sein! Zitiere "Zahnarzt meinte,alles andere wäre zu teuer gewesen für mich (!)" finde ich komisch - sowas bespricht man doch vorher - das muss alles im HKP stehen, was letztendlich realisiert wird !!!