Taxifahrten von Krankenhaus nach hause zahlt das nicht die Krankenkasse?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

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9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man braucht einen ausgestellten,Taxischein.

Danke alle Antworten wahren hilfreich ich haber eine frage auf deine Antwort @Johnymcmuff, wo kann man diesen Taxischein beantragen?

@stuttgartost

Den stellt dir das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt aus.

@johnnymcmuff

Ah ok cool Muss der mir ein Schein aussfüllen? oder könnte er sagen nimm dir ein Taxi und fertig.

@baertl

Genauso ist es.

Das stimmt so leider alles nicht so ganz. Seit der letzten Krankenreform gibt es nur noch genehmigungspflichtige Fahrten. Grundlage ist ein vom Arzt ausgestellter Taxenschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) diese muss dann von der Krankenkasse genehmigt werden. Das geht problemlos bei Chemo, Bestrahlungs- oder Dialysepatienten. Der Rest guckt hier erstmal in die Röhre und wird im Einzelfall entschieden. Weiterhin muss, wenn kein Befreiungsausweiß vorhanden ist eine Zuzahlung von 10 % min. € 5,00 max. € 10,00 geleistet werden. Ausnahmen stationäre Einweisung zu oder Entlassung nach Operationen. Weitere Ausnahmen Schul- oder Arbeitsunfälle (BG). Desweiteren schreiben die Krankenkassen uns (Taxenunternehmen) vor wieviel wir für diese Fahrten bekommen (was eine Frechheit ist, denn die Mehrabeit mit gehandicabten Patienten wird nicht etwa per Taxameter wie eine normale Fahrt bezahlt) Um in den Genuß einer solchen Dienstleistung zu kommen musst Du praktisch vorher wissen wann Du krank bist um dann mit den genehmigten Schein fahren zu können- sonst gibts gar nix.... Armes Deutschland. Leider habe ich mit diesem Schwachsinn täglich zu tun...

Die AOK zahlt das soviel ich weiß. Aber das macht nicht jede Krankenkasse. Außerdem braucht man einen sogenannten, vom Krankenhausarzt ausgestellten,Taxischein.

Sofern die Ärzte einen Taxischein ausgestellt haben und damit die Fahrt als notwendig, aus medizinischen Gründen bestätigt haben, ist die Kasse zahlungspflichtig.

Denn es kommt nicht auf das ja, oder nein des Sachbearbeiters bei der Kasse an. Dieser ist nämlich nicht in der Lage die medizinische Notwendigkeit zu bestätigen, oder ab zu lehnen.

wenn dann hättest Du in Vorkasse gezahlt, udn wenn die Ärtzin Dir nen Transportschein geschrieben hätte, hättest Du das Geld von der AOK wieder bekommen