Stützräder Erwachsene von der Krankenkasse finanziert - Wie hoch sind die Erfolgschancen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Egal welches Hilfsmittel (Stützräder, Therapiefahrrad) von der Krankenkasse finanziert werden soll muss eine Verordnung vom Arzt und ein Kostenvoranschlag einer solchen Versorgung bei der Kasse vorliegen (Über ein Sanitätshaus). Bestenfalls hat der Arzt dann zu der Verordnung noch eine Stellungnahme beiliegen die die Versorgung begründet. Oder das Sanitätshaus schreibt eine Begründung oder deine Physio/ Ergo. 

Die Krankenkasse genehmigt Hilfen auf der Grundlage der Notwendigkeit einer Versorgung; Wenn die Versorgung z.B. eine drohende Behinderung abwendet, eine Behinderung ausgleicht etc.

Es sollte also klar hervorgehen, was die Hilfe für dich bedeutet, was macht diese besser (Selbstständigkeit, Selbstversorgung, Therapiemaßnahme etc.) und es sollte ggf. auch drinstehen was alles passieren kann/ schlimmer wird wenn du die Hilfe nicht bekommst. 

Oft schlagen die Kassen dann alternative Versorgungen vor. So haben Stützräder in der Regel keine HMV (Hilfsmittelverordnungsnummer) und sind somit keine anerkannten Hilfsmittel. Dir wird also wahrscheinlich ein Bewegungstrainer (Reck Motomed z.B.) vorgeschlagen werden. Sicherlich kann man an dem Ding das Bewegungstraining durchführen, motorisch funktionelle Behandlungen durchführen aber du kommst damit nirgends hin ;) 

Weitere Möglichkeit ist ein ganzes Fahrrad mit Stützrädern, mit HMV Nummer z.B. "Momo" Therapiedreirad von Schuchmann-Reha; Sprich die KK würde eher 4000€ für ein Hilfsmittel zahlen MIT HMV Nummer als einen Satz Stützräder für 500€ ohne HMV Nummer.

Die Genehmigungswahrscheinlichkeit ist schlecht zugegeben. Denn schon Kinder und Jugendliche ab 14, 15 Jahren bekommen diese Hilfen oft erst nach Widerspruch durch. 

Alternativ könntest du einen Elektroscooter beantragen, diese Shopper mit Körbchen vorne dran. Da fehlt dir zwar der Bewegungseffekt aber du kommst überall hin. Du kannst dann trotzdem noch einen Bewegungstrainer verordnen lassen. 

Ich weiss, das ist wirtschaftlich ne Vollkatastrophe wenn man bedenkt dass der Scooter 2000€ kostet und der Bewegungstrainer auch ne Stange Geld...im Gegensatz zu einem läppischen Preis für Stützräder..aber so sind die Kassen...keine HMV Nummer = keine Versorgung. 


  

Danke für das tolle Feedback!

wenn ein entsprechender Facharzt aus langfristig therapeutisch unterstützende Maßnahme solche Stützräder verordnet stimmen die meissten KK ohne Widerspruch zu. Wenn dies aber ein Hausarzt ohne Fachkenntniss macht wird es schon schwerer

falls du Probleme mit Gleichgewicht halten und damit riskanten Stürzen hast wäre eventuell Dreirad für Erwachsene sinnvoller

https://www.amazon.de/JORVIK-ERWACHSENE-DREIRAD-Zusammenklappbar-61cm/dp/B01HZWDDJA/ref=sr_1_2/255-3533769-5889322?s=sports&ie=UTF8&qid=1490516692&sr=1-2&keywords=dreirad+f%C3%BCr+erwachsene

@newcomer

https://sozialversicherung-kompetent.de/urteile/gesetzliche-krankenversicherung/288-behindertendreirad-muss-kasse-zahlen.html

Die einschlägigen materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für die
beanspruchte Hilfsmittelversorgung sind zu diesem Zeitpunkt erfüllt
gewesen einschließlich der Voraussetzungen für die Modalitäten der
Leistungserbringung, d. h. das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.
Gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V umfasst die vertragsärztliche
Versorgung auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln. Das materielle Leistungsrecht des SGB V besagt in § 33
Abs. 1 Satz 1 SGB V, dass Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh-
und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln
haben, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der
Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen

oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als
allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach
§ 34 SGB V ausgeschlossen sind.